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Die Politik der Regenten hatte selbst wieder eine Bahn
gedffnet, und die Bequemlichkeit des neuen Weges war kaum
wahrgenommen, so wandten sich der unmündige Graf und
der halbverachtete Vormund, sobald dieser sein Vormundschaftrechr
behaupten und jener des Selbstregiments sich bemächtigen
wollte, an die angesehensten Stadt-Magistrate und
an die angesehensten Vogte der Aemter; wer der Städte und
Aemter mächtig war, der war des Landes mächtig, Ritter und
Prälaten schlossen sich bald wieder an, sobald die eigenthümliche
Macht des jungen oder alten Grafen, wie sie auf der
Treue der Kammerunterthanen beruhte, bol,ig gesichert zu
seyn schien.
Bei so lockenden Veranlassungen, die den Kammeruntertchanen
ihre Wichtigkeit fuͤhlbar machen, die Städte endlich
zu Verkaufung ihres Gehorsams für Privilegien schnell verfübren
mußten, würde bald dieses dritte Korps der Landstände
entstanden seyn, wenn nicht Ulrich und Eberhard wie
gute Väter regiert hätten, wenn das Land nicht getheilt gewesen
wäre, wenn in jedem Landesantheile mehrere grohe
Städte mit ihrem Beispiele hätten vorangeben können, wenn
nicht in jedem Landesantheile gerade in den wichtigsten Städten
ein Graf residirt hätte; die Residenzluft hatte von jeher
nur wenig Elasticirät. * 3
So blieb's denn noch anderthalb Jahrzehnde nach jenem
entstandenen Vormundschaftsstreite in der räthselhaftesten Ungewisbeit,
ob ein solches drittes Korps vielleicht in dem Landesantheile
Graf Eberhards entstehe? Ob vielleicht in Graf
Ulrichs 2 Ob dieses und jenes fortdauernd seyn werde, wenn
bald pder spaͤt das ganze Land, zu einer Masse vereinigt,
nun endlich wieder einen Herrn habe, der, ohne Nebenbuhler
zu fürchten „den Gehorsam seiner Kammerunterthauen schleunigst
moͤglich zu machen wisse.