Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Zwölfter Band. (12)

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Die  Politik  der  Regenten  hatte  selbst  wieder  eine  Bahn
gedffnet,  und  die  Bequemlichkeit  des  neuen  Weges  war  kaum
wahrgenommen,  so  wandten  sich  der  unmündige  Graf  und
der  halbverachtete  Vormund,  sobald  dieser  sein  Vormundschaftrechr
  behaupten  und  jener  des  Selbstregiments  sich  bemächtigen
  wollte,  an  die  angesehensten  Stadt-Magistrate  und
an  die  angesehensten  Vogte  der  Aemter;  wer  der  Städte  und
Aemter  mächtig  war,  der  war  des  Landes  mächtig,  Ritter  und
Prälaten  schlossen  sich  bald  wieder  an,  sobald  die  eigenthümliche
  Macht  des  jungen  oder  alten  Grafen,  wie  sie  auf  der
Treue  der  Kammerunterthanen  beruhte,  bol,ig  gesichert  zu
seyn  schien.

Bei  so  lockenden  Veranlassungen,  die  den  Kammeruntertchanen
  ihre  Wichtigkeit  fuͤhlbar  machen,  die  Städte  endlich
zu  Verkaufung  ihres  Gehorsams  für  Privilegien  schnell  verfübren
  mußten,  würde  bald  dieses  dritte  Korps  der  Landstände
  entstanden  seyn,  wenn  nicht  Ulrich  und  Eberhard  wie
gute  Väter  regiert  hätten,  wenn  das  Land  nicht  getheilt  gewesen
  wäre,  wenn  in  jedem  Landesantheile  mehrere  grohe
Städte  mit  ihrem  Beispiele  hätten  vorangeben  können,  wenn
nicht  in  jedem  Landesantheile  gerade  in  den  wichtigsten  Städten
  ein  Graf  residirt  hätte;  die  Residenzluft  hatte  von  jeher
nur  wenig  Elasticirät.  *  3

So  blieb's  denn  noch  anderthalb  Jahrzehnde  nach  jenem
entstandenen  Vormundschaftsstreite  in  der  räthselhaftesten  Ungewisbeit,
  ob  ein  solches  drittes  Korps  vielleicht  in  dem  Landesantheile
  Graf  Eberhards  entstehe?  Ob  vielleicht  in  Graf
Ulrichs  2  Ob  dieses  und  jenes  fortdauernd  seyn  werde,  wenn
bald  pder  spaͤt  das  ganze  Land,  zu  einer  Masse  vereinigt,
nun  endlich  wieder  einen  Herrn  habe,  der,  ohne  Nebenbuhler
zu  fürchten  „den  Gehorsam  seiner  Kammerunterthauen  schleunigst
  moͤglich  zu  machen  wisse.