Contents : Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band V. Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. (5)

III

Vorwort.

Seitdem  im  Jahre  1895  die  letzte  systematische  Darstellung  des  Staatsrechtes  des
Großherzogtums  Baden  erschienen,  hat  die  Gesetzgebung  des  Reiches,  sowie  diejenige
Badens  derartige  Fortschritte  gemacht,  daß  jenes  Werk  zum  größten  Teil  veraltet  ist.

Das  schon  hierdurch  begründete  Bedürfnis  nach  einer  Neubearbeitung  des  badischen
  Verfassungs=  und  Verwaltungsrechtes  wird  umso  lebhafter  empfunden,  als

es  gerade  in  dem  letzten  Jahrzehnte  nach  längerem  Aussetzen  wieder  zu  einer  regeren
wissenschaftlichen  Beschäftigung  mit  Fragen  des  badischen  öffentlichen  Rechtes  gekommen
  ist,  die  wesentlich  dazu  beigetragen  hat,  die  Kenntnis  dieses  Rechtes  zu  vertiefen,
  und  deren  Ergebnisse  eine  zusammenfassende  Verwertung  verdienen.

Bei  der  Anordnung  des  Stoffes  wurde  das  von  der  Redaktion  mitgeteilte  Schema
soweit  als  irgend  möglich  eingehalten.  Ebenso  wurde  im  Einverständnis  mit  der
„Redaktion  einem  vielfach  geäußerten  Wunsche  entsprechend  die  Darstellung  des  Verwaltungsrechtes
  etwas  umfangreicher  ausgestaltet,  als  dies  bei  der  Bearbeitung  des
badischen  Staatsrechtes  in  der  zweiten  Auflage  des  Handbuchs  des  öffentlichen  Rechtes
der  Fall  war.

Heidelberg,  den  27.  Januar  1909.
Der  Verfasser.