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11. Die Bewilligung außerordentlicher Geldauszeichuungen im Betrage von mehr
als 100 M für die Abwendungen von Gefahren und dergl.
12. Die Verleihung von fortlaufenden Erziehungsbeiträgen und von Freiplätzen in
Erziehungsanstalten an Töchter pragmatischer Beamten.
13. Die Behandlung der allgemeinen Angelegenheiten des Staatedienerunterstützungsund
Funktionärfonds.
14. Die Verfügung über Einsparungen an Etatsmitteln und Krediten.
15. Die Aufstellung der Rechnungsnachweisungen und des statistischen Berichts.
16. Die Festsetzung der Vorschußzahlungen im Postanweisungsverkehr mit dem Reichepostgebiet
und Württemberg.
17. Die Erlassung allgemeiner Vorschriften über die Auszahlung und die Verrechnung
der Unfall-, Alters-, Invaliden= und Krankenrenten und die Festsetzung und Bekanntgabe
der von den Versicherungsanstalten zu leistenden Betriebsfonds.
18. Die Genehmigung zur Gewährung von Entschädigungen, zur Führung von Rechtsstreiten
und zum Abschluß von Vergleichen, soferne der Betrag von 2000 X überschritten wird.
19. Die Entscheidung über Ersatzansprüche für Postsendungen nach Gebieten fremder
Verwaltungen, die eine Ersatzverbindlichkeit nicht anerkennen.
20. Die Gewährung von Unfallfürsorgerenten und ähnlichen Bezügen, wenn kein
Rechtsanspruch besteht.
21. Die Festsetzung der grundsätzlichen Bedingungen für die Gewährung von Darlehen
an die Baugenossenschaften des Personals und die Gewährung der Darlehen.
22. Die Oberaufsicht über die Betriebskrankenkasse der Post= und Telegraphenverwaltung
und die Genehmigung der Vollzugsvorschriften für diese Krankenkasse, die Unfallund
Invalidenversicherung.
23. Die Genehmigung zur Errichtung neuer Stellen für Postvertrauensärzte.
24. Die Erlassung der grundsätzlichen Bestimmungen über Schalterzeiten, Zustelldienst,
Briefkästen, Schließfächer, über die Bauart der Postfahrzeuge, über die Straßenbahnbenützung
zu Postzwecken und über die Herstellung der Postwertzeichen.
25. Die Neueinrichtung oder Vermehrung von Postkursen auf Eisenbahnen und Dampfschiffen,
die Regelung der Kartenanschlüsse im Auslandsverkehr (ausgenommen mit der Schweiz),
die Herstellung der Postkurskarte für Bayern r. Rh.
26. Die Erlassung der Vorschriften über den Bau und die Einrichtung der Bahnpostwagen
und über die Verwendung der drei= und vierachsigen Bahnpostwagen.
27. Die Genehmigung zur Errichtung neuer oder zur Auflassung bestehender Postund
Telegraphenanstalten und zur Errichtung von Ortstelephonnetzen und Städteverbindungsleitungen;
die Einteilung der Post= und Telegraphenanstalten in Klassen.