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Erfolg seiner Betrögereien, so beinahe der dreisteste in der
umwahrscheinlichsten Erdichtung derselben war. Ist es denn
aber mit diesen hier auf ceinmal neu zum Vorschein kommenden
Dekretalen ganz gewiß lauter Betrügerei? Sollten
Gesetze, welche vom zehnten bis in's fünftzehnte Jahrhunder
so unangefochten gegolten haben, wirklich lauter unächre
Stücke seyn? und sechs ganze Jahrhunderte sollte man über
diese Gesetze kommentirt, sie von Sammlung zu Sammlung
übergetragen, täglich gebraucht, ihre ganze Last empfunden
haben, und doch nie darauf gekommen seyn, daß sie unächt
seyen? So sehr dieses alles geradezu alle Regeln der Wahrscheinlichkeit
umzusioßen scheint, so gewiß ist os doch, wie
nachfolgende Gründe hinreichend erweisen, die wir nur andeuten
werden, weil bei einer nun allgemein für entschieden
angenommenen Sache alle Entwicklung unnöthig wäre.
K. 65.
Es erweckt gegen diese Dekretalen schon einen starken
Verdacht, daß Dionysius, der doch schon im Anfang des
sechsten Jahrhunderts zu Rom sammelte, und sich weder
Mühe, noch anhaltende Geduld dauren ließ, nicht die geringste
Spur derselben fand, daß acht ganze Jahrhunderte hindurch
gar nichts davon zum Vorschein kam, selbst alsdenn
nicht, wenn es dem rimischen Bischof oder denjenigen, die
sich auf seine Entscheidung beriefen, so vortheilhaft gewesen
wäre. Und in einem fränkischen Archiv sollte man gefunden
haben, was sich in Rom selbst und in ganz Italien nicht
fand, was sich selbst in den Archiven derjenigen Bisthümer
nicht fand, an welche die Dekrekalen doch zuerst gerichtet waren?
Der Zufall spielt oft zwar mit Handschriften, wie mit
allen menschlichen Dingen; aber hier wäre nicht nur Spiel
des Zufalls mit einer Handschrift, nicht nur Wirkung eines