Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

126  Freundes=  oder  Gnadenkauf.  Bayer.  R.

dem  Käufer  geschenkt  sein  solle,  und  aus  der  Anmerkung
  von  Kreittmayr's  zu  dem  alleg.  g.  des
L.-R.  lit.  h.:  „es  sei  eben  nicht  nöthig,  daß  man
die  Worte  Freund=  und  Gnadenkauf  gebrauche“
geht  hervor,  daß,  wenn  die  Kontrahenten  den  Vertrag
  ausdrücklich  als  Freundschaftskauf  bezeichnen,
dieses  jedenfalls  zur  Deklaration  des  animus  donandi
  genüge.

Wenn  hienach  die  Kontrahenten  ihren  Willen
auf  eine  deutliche  Weise  dahin  erklärt  haben,  daß
das  dem  J.  W.  übergebene  Anwesen  demselben  zum
Theile,  nämlich  in  Ansehung  des  den  stipulirten  Kaufpreis
  übersteigenden  Mehrwerthes,  von  dem  Uebergeber
geschenkt,  von  dem  Uebernehmer  als  Schenkung  acceptirt
worden,  so  haben  dieselben  einen  Freundschaftskauf  abeschlossen,

  da  eben  durch  die  übereinstimmende  gegenseitigo
  Willenserklärung  der  Kontrahenten  der  Vertrag
zu  Stande  kommt.  Daf  diese  Willenserklärung  von
den  Kontrahenten  wirklich  abgegeben,  sonach  ein
Freundschaftskauf  von  denselben  wirklich  abgeschlossen
  worden  sei,  ist  durch  die  von  der  Klägerin
selbst  vorgelegte  Vertragsurkunde  nachgewiesen.

Diese  Thatsache  konnte  von  der  Klägerin  nicht
widersprochen  werden,  und  wenn  dieselbe  die  Wirksamkeit
  der  in  §.  10  enthaltenen  Erklärung  der
Kontrahenten  durch  die  selbständige  Behauptung
zu  entkräften  suchte,  daß  der  wahre  Wille  der
Kontrahenten  ein  von  deren  Willensäußerung
verschiedener  gewesen,  daß  in  der  That  ein  anderer
  Vertrag,  als  der  äußerlich  vorliegende,  abgeschlossen,
  der  letztere  bloß  in  fraudem  legis  vorgegeben
  worden  sei,  so  hat  sie  der  liquiden  Einrede
des  Beklagten  die  Replik  der  Simulation
entgegengesetzt,  deren  Beweis  der  Klägerin  obliegt.

M.  Th.  IV  Kap.  4  §F.  10  und  9  und  Anm.  zu
Kap.  3  S.  4—8  Ziff.  3).
Die  in  der  Revision  in  Bezug  genommene  Be-