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zu Rom gehörten. Wie unbekanut damals doch noch Manches
gewesen seyn muß, wie neu das kaiserliche Privilegium
auch dem Damasus war! «
Erst von der Zeit an entstanden die sogenannten Vicarü
sedis Apostolicae. In entfernten Provinzen hätte es mancher
Provinz zu mühsam seyn mögen, erst nach Rom sich zu
wenden. Der Pabst bat also einen seiner Bischdfe dort in
seiner Nähe, seinen Vicarius zu spielen, solche Sachen vor
Gericht zu nehmen und zu entscheiden. Es war alsdann
gleich der Nachfolger des Damasus, Siricius, der die Gesetze,
die er auf seiner Provincialsynode zu Rom für seine Dioͤcese
machte, überflüssig dienstfertig weiter communicirte, Aktenstücke
vertheilte, wo für einen gewissen Fall noch keine Verordnung
war oder ungeschickte Observanz herrschte. Hochstens
hat indeß der rdmische Bischof hie und da solche Gesetze im
Occident herumgeschickt. Im Oriem hätten sie ihn doch ausgelacht;
dort war die Kirchenverfossung ohnedieß bestimmter,
als zu Rom. Vom Recht zu befehlen war damals noch gar
nicht die Rede. Kaum daß dieser Bischof hie und da ein
paarmal schicklich gewaltthätig war. Auf der Synode von
Nicaea (525) wurden ihm die Bischöse von Antiochien und
Alexandrien gleichgesetzt. 381 wurde ihm der Bischof von
Neurom oder Constamtinopel fast völlig gleichgesetzt, bis auf
den Rang, worin er den Vortritt haben sollte. So war also
noch keine große Hoffnung da, daß dieser Knabe zum Mann
werden würde; aber die Geschichte der folgenden Periode bewies
doch, daß dem Knaben der Bösewicht im Herzen stack.