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Codex diplomatleus Civitatis et Ecclesiae Bergomatis, cura.
M. Lupi. T. I. Bergomi. 1784. fol. Auch enlhält viele nützliche
hieher gehörige Untersuchungen
Scip. Moffeji Verona illustrata P. I. contienec istoria della
Citta c insieme dell’ amica Venezia dall origine sino alla
venuta in ltalia di Carlo Magno in Verona. 1732. fol.
Die beste Ausgabe der Gesetze der Longobarden, also des wichtigsten
Documents der Lombarden= Geschichte, findet sich bei
Muratori ser. rer. Ial. T. I. P. II. Selbst einige neuere
Ausgaben derselben haben keine wesentlicke Vorzüge vor dieser.
0. Es war aber nur Milderung, und nicht Hülfe; so
rohe Menschen, als die Lombarden waren, konnten sich
nichr in einem Menschenalter verändern. Ohne dieß war
ihre ganze Nationalverfassung kriegerisch, ihr Besitz von Grundeigenthum
schien mehr nur temporairer oder lebenslänglicher
Sold zu seyn, als wahrer Eigenthums = Genuß, und ob sie
schon, bald durch Heirathen mit den alten Landesfamilien
sich verbanden, so vermengten sie sich nie doch mit ihnen zu
einer Nation. Zwar mochte der alte Landeseinwohuer sein
bisheriges Recht, seine bisherigen Sitten, und selbst seine
Religion ungekränkt behalten, aber der Lombarde behielt:
auch, was sein war, und kaum nur, daß er sich in der Religion
dem alten herrschenden Landesglauben verähnlichte.
Mehr als drei Jahrhunderte lang selbst nach der Fränkischen
Eroberung des Landes, unterschied sich immer noch der alte
Lombardische Familien= Stamm durch eigenthümliche Rechts-Institute.
Doch nichts beweist mehr, welche Catastrophe
diese Eroberung in Italien machte, als die große Revolu,
tion selbst in der bisherigen Landessprache, die
erst von jetzt an recht merkbar zu werden anfieng.
Muratort de Origine linguac llalicac. in Antiquitt. Ital. Tom. II.
Diss. 32.
10. So theilte sich also Italien seit dem Ende des sechs-