Metadata : Militär-Handlexikon.

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weltert.  Der  bewaffneten  Neutralität  gegenüber
  bestand  Eugland  auf  sei  D
te,  denen  ee  während  de

son,
reichend  grossen
See:  t,  um  thatsüchlich  die  Annäherung
an  das  feindliche  Ufer  zu  vorhindern.

solche  Gegenstände,  rfünglichem
  Gebrauch  dlcnen  oder  bloss  mittelsse
  sind,

neutralen  Schifte:  e  Boförde

diplomatischen  Agen  ne  neutrale
cht  kan  cht  als  Neutralitütsverletzung
  angenommen  werden.  rgl.  hierüber

m:
hängung  der  Dlokade  als  legitime  Hostiliät
  an.  Durch  dieselbe  wird  ein  feindlicher
Hafen,  Festung  oder  Küstensaum  von  Jedem
wärtigen  Verkehr  geewärts  abgeschlos-Dasjenige

  neutrale  Schiff,  das  die
Blokade  durch  Ein-  ode!

m  Kriegsgebrauch  Ins  obligato-Hlsche
  Blokade  setzt  nun  zweierlei  voraus:

muss  sio  notificirt  sein,
.h.  die  neutralen  Mächte  müssen  von

Seerecht.

der  Verhängung  der  Blokade  benachrichtigt
werd:  De  ä  ört  zum  Thatbe-Dieselbe

  kann  nach  nouerer,  wiewohl  noch
lebhaft  bestrittener  Ansicht  nicht  präsusnirt
  wertlen,  vielmehr  mues  das  Besteheh

und  die  Fortdauer  der  Sperre  jedem  sich

annähernden  Schiffe  mitgetheilt  werden.
pecielle  Notifikation).  Der  rau

dio  Blokade  zu  brechen.  Die  blosse  Destination,

  die  Versegelung  oder  die  einfache

Absicht  nach  ein  b  te

fah  trägt  nach  richtiger,  wiewohl  beu

  worden  kann,  vor  chung  der
Dlokadelinle.  39)  Erg  ng  des  Schiffes
n  flagrentl  ergreifung

  in
granti  wird  gleichgestellt  die  in  einem
blokirten  Gebiet  selbst  erfolgende.  Als
Blokadebrecher  wird  nicht  angesehen  das
Schiff,  welche:  en  blokirten
Hafen  anläuft.  —  Auf  privatrechtlichem  Ge-8



biete  wird  un  8.  derjenige  Zwei

Handelerechts  verstanden,  der  eich  bezieht

auf  Ihederei,  Scetransport  von  Gütern  u.
eren,  Havarle,  Seo-Asselmra,  te.

Dio  gesetzliche  ‚Normirung  der  über  dieoen
Gegenstand  enden  Vorschri

welche
entweder  blosse  Privataufzelcehnungen  von
-,  Provinzial-  oder  Nationelrechten
waren,  oder  eine  direkto  öffentliche  Specialgesetzgebung
  enthalten.  Unter  ersteren
ist  von  besonderer  Bedeutung  aomenen:  du:  das
eine
ng  Haneeatische  8.

lung  ofäciell

dem
Rob.  Phillitarics

  aren  national