Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

bereitet  werden.  Noch  in  derselben  Session  wurde  ein  Gesetzentwurf
  betreffend  Erhebung  von  Ausgleichabgaben
vorgelegt.  Er  blieb  in  der  Kommission  unerledigt,  und  als  die
Regierung  ihn  in  der  nächsten  Session  wieder  vorlegte,  wurde  er
abgelehnt.

Inzwischen  gestaltete  sich  die  Erörterung  handelspolitischer
Fragen  immer  lebhafter.  Die  Zahl  der  Petitionen  und  Denkschriften
  wurde  täglich  größer.  Im  ZReichstag  löste  eine  zollund
  handelspolitische  Debatte  die  andere  ab.  Aber  immer  noch
schien  die  Regierung  unschlüssig  zu  sein.  Das  Gesetz  vom  7.  Juli
1873  kam  zur  Ausführung.  Vom  ı.  Januar  1877  ab  trat  die  Zollfreiheit
  des  Eisens  in  Kraft.  Zum  letztenmal  schlug  die  Wage
nach  der  Seite  des  Freihandels  aus;  dann  aber  fielen  neue  Gewichte
  in  die  Wagschale  des  Schutzzolles.  Dafür  sorgten  schon
die  Verhandlungen  mit  Österreich  über  die  Erneuerung  des  Handelsvertrages,
  die,  von  beiden  Seiten  im  schutzzöllnerischen  Sinne  geführt,
  schließlich  nur  zu  einer  Verlängerung  des  Vertrages  auf
sechs  Monate  führten.

Schon  im  Laufe  des  Jahres  1876  hatte  sich  die  österreichische
Regierung  bemüht,  die  Verhandlungen  wegen  Erneuerung  des
Ende  ı877  ablaufenden  Handelsvertrages  mit  dem  Deutschen
Reiche  einzuleiten.  Die  deutsche  Regierung  versuchte,  statt  dessen
cine  Verlängerung  des  Vertrages  zu  erzielen,  um,  wie  sie  dem
Wiener  Kabinett  mitteilte‘),  für  die  autonome  Regelung  ihres
Zollwesens  und  die  Festlegung  der  künftig  zu  befolgenden  Zollpolitik
  Zeit  zu  gewinnen.  Als  Österreich  hierauf  nicht  einging,
wurden  im  April  1877  die  Verhandlungen  aufgenommen,  schließlich
  aber,  trotz  weitgehenden  Entgegenkommens  der  österreichischen
Unterhändler,  von  deutscher  Seite  nach  sechsmonatlicher  Dauer
abgebrochen.  Der  Abbruch  der  Verhandlungen  erfolgte  ohne  jede
durch  ihren  Verlauf  zu  rechtfertigende  Veranlassung  auf  unmittelbare
  Weisung  Bismarcks,  der  eine  Bindung  des  deutschen  Tarifs
und  damit  der  deutschen  Zollpolitik  überhaupt  unter  allen  Umständen
  vermeiden  wollte.  Aus  dem  gleichen  Grunde  ließ  er  auch
später  noch  einmal  die  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten
anscheinend  mit  Erfolg  geführten  Vertragsverhandlungen  scheitern.

Nach  dem  überraschenden  Abbruch  der  Verhandlungen  im
Mai  1877  blieb  Österreich-Ungarn  nichts  anderes  übrig,  als  zu
einer  autonomen  Regelung  seines  Zolltarifs  zu  schreiten.  Sie  er-I)

  Vgl.  Bazant,  Die  Handelspolitik  Österreich-Ungams  1875—1892.  Leipzig

1894,  S.  19.
Gerlotf,  Finanz-  und  Zollpolitik,  9