bereitet werden. Noch in derselben Session wurde ein Gesetzentwurf
betreffend Erhebung von Ausgleichabgaben
vorgelegt. Er blieb in der Kommission unerledigt, und als die
Regierung ihn in der nächsten Session wieder vorlegte, wurde er
abgelehnt.
Inzwischen gestaltete sich die Erörterung handelspolitischer
Fragen immer lebhafter. Die Zahl der Petitionen und Denkschriften
wurde täglich größer. Im ZReichstag löste eine zollund
handelspolitische Debatte die andere ab. Aber immer noch
schien die Regierung unschlüssig zu sein. Das Gesetz vom 7. Juli
1873 kam zur Ausführung. Vom ı. Januar 1877 ab trat die Zollfreiheit
des Eisens in Kraft. Zum letztenmal schlug die Wage
nach der Seite des Freihandels aus; dann aber fielen neue Gewichte
in die Wagschale des Schutzzolles. Dafür sorgten schon
die Verhandlungen mit Österreich über die Erneuerung des Handelsvertrages,
die, von beiden Seiten im schutzzöllnerischen Sinne geführt,
schließlich nur zu einer Verlängerung des Vertrages auf
sechs Monate führten.
Schon im Laufe des Jahres 1876 hatte sich die österreichische
Regierung bemüht, die Verhandlungen wegen Erneuerung des
Ende ı877 ablaufenden Handelsvertrages mit dem Deutschen
Reiche einzuleiten. Die deutsche Regierung versuchte, statt dessen
cine Verlängerung des Vertrages zu erzielen, um, wie sie dem
Wiener Kabinett mitteilte‘), für die autonome Regelung ihres
Zollwesens und die Festlegung der künftig zu befolgenden Zollpolitik
Zeit zu gewinnen. Als Österreich hierauf nicht einging,
wurden im April 1877 die Verhandlungen aufgenommen, schließlich
aber, trotz weitgehenden Entgegenkommens der österreichischen
Unterhändler, von deutscher Seite nach sechsmonatlicher Dauer
abgebrochen. Der Abbruch der Verhandlungen erfolgte ohne jede
durch ihren Verlauf zu rechtfertigende Veranlassung auf unmittelbare
Weisung Bismarcks, der eine Bindung des deutschen Tarifs
und damit der deutschen Zollpolitik überhaupt unter allen Umständen
vermeiden wollte. Aus dem gleichen Grunde ließ er auch
später noch einmal die von den beiderseitigen Bevollmächtigten
anscheinend mit Erfolg geführten Vertragsverhandlungen scheitern.
Nach dem überraschenden Abbruch der Verhandlungen im
Mai 1877 blieb Österreich-Ungarn nichts anderes übrig, als zu
einer autonomen Regelung seines Zolltarifs zu schreiten. Sie er-I)
Vgl. Bazant, Die Handelspolitik Österreich-Ungams 1875—1892. Leipzig
1894, S. 19.
Gerlotf, Finanz- und Zollpolitik, 9