Full text : Schwerin und Bleichröder.

—  42  —

Demgemäß  eröffne  ich  Ihnen,  daß  ich,  da  die  Eingabe  keine  erheblichen
meuen  Thatsachen  oder  Beweismittel  enthält,  keine  Deranlassung  finde,  meine
Entschließung  vom  6.  April  d.  J.  abzuändern.

Auch  der  Inhalt  Ihrer  an  mich  gerichteten  Dorstellung  vom  8.  Mai
d.  J.  gegen  den  gedachten  Bescheid,  bietet  aus  den  oben  erwähnten  Gründen
keien  Anlaß  bierzu.

Zugleich  bemerke  ich,  daß  die  Ihnen  angeblich  von  der  Wittwe  Croner
ertheilte  mündliche  Dollmacht,  da  sie  kein  Angehöriger  derselben  sind,  als
ausreichende  Legitimation,  die  p.  Croner  im  Strafverfahren  zu  vertreten,
nicht  zu  erachten  ist,  und  weitere  Anträge  Ihrerseits  in  dieser  Angelegenheit
daher  nicht  berücksichtigt  werden  können.

Der  Oberstaatsanwalt
In  dessen  Dertretung
dez.  Tademann.

Mit  dieser  Abweisung  war  aber  Derr  von  Schwerin  erst  recht
nicht  einverstanden,  führte  deshalb  direkt  beim  Justizminister  Beschwerde
  über  die  Oberstaatsanwaltschaft,  aber  dies  hatte  nur  den
Erfolg,  daß  der  Derr  Minister  den  bezüglichen  Brief  der  Oberstaatsanwaltschaft
  zufertigte,  diese  natürlich  entschied  in  eigener
Sache,  wie  man  es  billigerweise  erwarten  kann.  Schwerin  schrieb
dann  noch  in  den  nächsten  drei  Monaten  nahezu  ein  Dutzend
Beschwerdebriefe  an  den  Justizminister  und  die  Oberstaatsanwaltschaft,
  erhielt  aber  keinerlei  Bescheid  vom  Justizminister,  vom
Oberstaatsanwalt  aber  regelmäßig  ablehnenden.  Da  sich  die
Ministerbriefe  trotz  größten  Respektes  und  ruhigster  Sachlichkeit
durch  eine  gewisse  Urwüchsigkeit  auszeichnen,  so  sei  es  gestattet,
daraus  einige  Droben  zu  geben.  Schwerin  schrieb  an  Se.  Excellenz
Derrn  Dr.  Friedberg  in  den  verschiedenen  Briefen  zwischen  Mitte
Mai  und  Mitte  September  1885  Folgendes:  „Daß  der  Croner
in  jeder  Beziehung  das  größte  Unrecht  geschehen  ist,  kann  man  schon
aus  den  Akten  ersehen;  dies  würde  ein  Blinder  mit  dem  Krückstock
herausfühlen,  was  doch  Sw.  Excellenz  als  Justizminister  beim  ersten
Blick  herausfinden  müßte.“  „Ew.  Excellenz  haben  die  Croner
gefragt,  wie  sie  zu  mir  gekommen  sei,  und  sich  die  Aeußerung
erlaubt,  ich  hätte  doch  wohl  genug  mit  mir  allein  zu  thun.
Darauf  muß  ich  Ew.  Ercellenz  sagen,  daß  ich  weder  Ew.  Excellenz
noch  sonst  Zemand  um  etwas  Anderes  gebeten  habe,  als  um
Gerechtigkeit,  die  ich  aber  bis  jetzt  noch  nicht  erlangt  habe,  daß
ich  aber  im  Uebrigen  mit  mir  ebenso  viel  zu  thun  habe,  wie
Ew.  Ercellenz  mit  sich  zu  thun  hat.“  „Sehr  muß  ich  mich
wundern,  daß  Ew.  Ercellenz  meine  Anzeige  der  Cberstaats-