Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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unpolitische  Leidenschaften  hat  vielleicht  keine  Familienverfassung
  mehr  zerruͤttet,  kein  Haus  laͤnger  in  unbedeutender
Schwaͤche  erhalten  als  das  Welfische.

Heurich  hatte  den  letzten  feierlichen  Unionsvertrag  kaum
ein  Jahr  überlebt,  und  so  geneigt  auch  sein  hinterlassener
ältester  Prinz  Wilhelm  zu  seyn  schien,  einem  Tractat
treu  zu  bleiben,  der  allein  das  Ansehen  des  Welfischen  Hauses
  so  furchtbar  erhalten  konnte,  als  selbst  für  die  Behauptung
  des  Landfriedens  in  Niedersachsen  und  für  die  Beschützung
  des  Landes  gegen  die  Verheerungen  der  Hussiten
hochst  wünschenswürdig  war,  so  ängstlich  strebte  der  jüngere
Minz  Henrich,  sobald  er  volljährig  war,  sein  väterliches
Erblaud  aus  einer  Gütergemeinschaft  herauszuziehen,  die
ihm  nicht  nur  den  künftigen  Verlust  jedes  wirklichen  Regierungsantheils
  zu  drohen  schien,  sondern  auch  schon  gegenwärtig
  bei  dem  entschiedenen  Ansehen  seines  Oheims  und
seines  so  viel  älteren  Bruders  Wilhelm  jede  wirksame  Theilnehmung
  unmöglich  machte.

Braunschweig  und  Lüneburg  wurden  also  getheilt,  und
das  Land  zwischen  Deister  und  Leine,  welches  bisher  ein
Theil  des  Läneburgischen  gewesen  war,  fiel  damals  an
Braunschweig.

So  loͤste  sich  also  das  Band,  das  Kraft  der  Sate  die
sämmtlichen  Löneburgischen  Lande  vereinigte,  allmählig  von
selbst  auf,  denn  obschon  dem  Deisterlande  seine  alten  Privilegien
  ausdrücklich  bestätigt  wurden,  und  ob  auch  die  Stadt
Hannover  selbst,  noch  sechs  und  achtzig  Jahre  lang  *),  zwi-»)

  Erst  im  Vertrage  von  Minden  den  1.  Oct.  1512  wurde  die
Stadt  Hannover  vom  Lüneburgischen  Hause  an  das  Braunschweigische
  oder  an  die  Calenbergische  Linie  des  Braunschweigi-1428.