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worden wäre, auf deren Zugeständnis Bismarck die ganze
Situation zugespitzt hatte.
Die römisch-katholischen Glaubensfanatiker hatten insofern
leichtes Spiel, als die Behinderung rein religiöser Seelsorge
und des Messespendens gegen elementarste Gewissensfreiheit
und freie Religionsübung zu verstoßen schien. Daß sie zugleich
den Grund und Eckstein der Herrschaft des römischen Priesters
bilden, steht auf einem andern Blatte. Gewissensfreiheit und freie
Religionsübung, rief pathetisch die „schwarze‘ Perle von Meppen,
hätten ihre erste und unzerstörbare Basis indem Naturrecht
selbst. Die Aufgabe des Menschen für das Dasein auf
dieser Erde sei, sich würdig vorzubereiten auf die Ewigkeit.
Alle andern Verhältnisse seien äußerer, zeitlicher Natur, untergeordnet
diesem höheren alleinigen Zwecke unseres irdischen
Daseins. Daraus folge mit Notwendigkeit, daß die Staatsgewalt
in keiner Weise in den vollen Gebrauch der Gewissensfreiheit
eingreifen dürfe. „Es ist zu allen Zeiten
von den edelsten Geistern aller Nationen anerkannt,
daß die Gewährung der Gewissensfreiheit
das erste und das vornehmste Zeichen
einer zivilisierten Nation ist.“
Das stimmt. Nur daß die römischen Päpste ihrerseits die
Gewährung dieser Gewissensfreiheit von jeher als eine Todsünde
und ein Teufelswerk gebrandmarkt und mit ihrem Fluche belegt
haben. Hat nicht noch Pius IX. die Forderung von Gewissensfreiheit
geradewegs als ‚Wahnsinn‘ bezeichnet? Wer eine solche
Forderung aufstellte, wurde im ‚Syllabus‘‘ mit dem Banne bedroht.
Das hinderte, wie wir sehen, einen Windthorst als echten
Jesuitenzögling nicht, sobald es das ‚‚göttliche‘‘ Recht der Kirche
dem Staate abzutrotzen galt, Gewissensfreiheit sogar als Ausfluß
des Naturrechts zu fordern und als vornehmstes
Zeichen einer zivilisierten Nation auf die Fahne zu schreiben.
Er, dessen ‚„‚Gewissensfreiheit‘‘ im blinden, unbedingten, geistigen
Gehorsam gegen die Autorität der unfehlbaren Papstkirche bestand,
für den die Religion, das Verhältnis des Einzelnen zum All,
des Menschen zur Gottheit, sich mit der absolutesten Unterordnung
unter die römische Kirchengewalt deckte! Der mitten im
Staatsgetriebe stehende ‚Politiker‘, der Wortführer einer ‚‚politischen“
Partei, dem als Volksboten im Parlament oblag, im Interesse
der staatlichen Gemeinschaft und somit des Staates tätig zu