Volltext : Bismarck und das päpstliche Rom.

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worden  wäre,  auf  deren  Zugeständnis  Bismarck  die  ganze
Situation  zugespitzt  hatte.

Die  römisch-katholischen  Glaubensfanatiker  hatten  insofern
leichtes  Spiel,  als  die  Behinderung  rein  religiöser  Seelsorge
und  des  Messespendens  gegen  elementarste  Gewissensfreiheit
und  freie  Religionsübung  zu  verstoßen  schien.  Daß  sie  zugleich
den  Grund  und  Eckstein  der  Herrschaft  des  römischen  Priesters
bilden,  steht  auf  einem  andern  Blatte.  Gewissensfreiheit  und  freie
Religionsübung,  rief  pathetisch  die  „schwarze‘  Perle  von  Meppen,
  hätten  ihre  erste  und  unzerstörbare  Basis  indem  Naturrecht
  selbst.  Die  Aufgabe  des  Menschen  für  das  Dasein  auf
dieser  Erde  sei,  sich  würdig  vorzubereiten  auf  die  Ewigkeit.
Alle  andern  Verhältnisse  seien  äußerer,  zeitlicher  Natur,  untergeordnet
  diesem  höheren  alleinigen  Zwecke  unseres  irdischen
  Daseins.  Daraus  folge  mit  Notwendigkeit,  daß  die  Staatsgewalt
  in  keiner  Weise  in  den  vollen  Gebrauch  der  Gewissensfreiheit
  eingreifen  dürfe.  „Es  ist  zu  allen  Zeiten
von  den  edelsten  Geistern  aller  Nationen  anerkannt,
  daß  die  Gewährung  der  Gewissensfreiheit
  das  erste  und  das  vornehmste  Zeichen
einer  zivilisierten  Nation  ist.“

Das  stimmt.  Nur  daß  die  römischen  Päpste  ihrerseits  die
Gewährung  dieser  Gewissensfreiheit  von  jeher  als  eine  Todsünde
und  ein  Teufelswerk  gebrandmarkt  und  mit  ihrem  Fluche  belegt
haben.  Hat  nicht  noch  Pius  IX.  die  Forderung  von  Gewissensfreiheit
  geradewegs  als  ‚Wahnsinn‘  bezeichnet?  Wer  eine  solche
Forderung  aufstellte,  wurde  im  ‚Syllabus‘‘  mit  dem  Banne  bedroht.
  Das  hinderte,  wie  wir  sehen,  einen  Windthorst  als  echten
Jesuitenzögling  nicht,  sobald  es  das  ‚‚göttliche‘‘  Recht  der  Kirche
dem  Staate  abzutrotzen  galt,  Gewissensfreiheit  sogar  als  Ausfluß
  des  Naturrechts  zu  fordern  und  als  vornehmstes
Zeichen  einer  zivilisierten  Nation  auf  die  Fahne  zu  schreiben.
Er,  dessen  ‚„‚Gewissensfreiheit‘‘  im  blinden,  unbedingten,  geistigen
Gehorsam  gegen  die  Autorität  der  unfehlbaren  Papstkirche  bestand,
  für  den  die  Religion,  das  Verhältnis  des  Einzelnen  zum  All,
des  Menschen  zur  Gottheit,  sich  mit  der  absolutesten  Unterordnung
  unter  die  römische  Kirchengewalt  deckte!  Der  mitten  im
Staatsgetriebe  stehende  ‚Politiker‘,  der  Wortführer  einer  ‚‚politischen“
  Partei,  dem  als  Volksboten  im  Parlament  oblag,  im  Interesse
  der  staatlichen  Gemeinschaft  und  somit  des  Staates  tätig  zu