42
freilich war's nicht recht, daß er sich jener Quote, zu welcher
auch er sich 1614 bei der Uebernahme der sechs Tonnen
Goldes fürstlicher Schulden entschloß, zur grossen Beschwerde
des übrigen Landes bald wieder cutzog, daß er von dem
Jahre an, da selbst auf sein Bitten der Schafschatz desselben
auf eine gewisse Summe tarirt wurde, vier und zwanzig
Jahre lang gar nichts bezahlt ?) daß er dem steigenden
Jammer des Städrers und Landmannes zuschaute, Lasien
auf Lasten demselben zuthürmte, jährlich und halbjährlich auf
Landtagen neue Steuern verwilligte, und doch selbst in der
drängendsien allgemeinsten Noth, zu deren Theilnehmung
auch bei den klaresten Privilegien allein schon Patriotismus
hätte bewegen sollen, schlauschonend sich zurückzog.
Ohnedieß verschwanden aus jener Matrikel bald mehrere
Staͤdte, bald mehrere Aemter, die Anzahl der Nonvalenten
wuchs, die Last der Steuren fiel mit jedem Jahre auf einen
verengteren Kreis von Contribuenten, und manche Bürgerschaft,
die mit äusserster Ansirengung ihre eigene Contributionsquote
aufbrachte, erlag vollends unter der neuen unbarmherzigen
Vermehrung dieser bisherigen Quote, die doch als
Supplement der Quote der Nonvalenten nothwendig wurde.
Ohnedieß verschwand auch aus jener Matrikel der größte
Theil der Summe, die dem Gesammrskorps der Stifter und
Klöster abzutragen angewiesen war, denn wenn die Univer-„sität
Helmstädt nicht ganz aufhoren sollte, so mußten die Calenbergischen.
Landständc die Steuerquote jener drei Universi-*).s.
Landtagsabsch. von Hannover 26. Sept. 1636 in ben Calenb.
Landesconstit. IV. Band c. 8. n. 6. pag. 94. Man erließ damals
der Ritterschaft 20,000 Th. die sie vom Schafschatz schuldig
war, ahne auch nur der Zinse zu gedenken, welche innerhalb
24 Jahren, so lang war die Nitterschaft ihren Schafschatz schuldig
geblieben, auf ein hohes sich beliefen.