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nicht die Schweden, daß sie fort und fort steuerten, und selbst
nicht auf den großen Reformations-Synoden zu Constanz und
Basel eigene Klagen anbrachten.
So war also auch hier des Treibens und Zahlens kein
Ende, bis endlich, dem muthvollen Luther sey Dank! allen
diesen geistlichen Steuern und Anlagen und Nebenanlagen
mit einemmal ein Ende gemacht wurde ?).
Aus allem diesem nun, was bisher von Schweden gesagt
worden, gewinnt auch die Geschichte des Norwegischen
Peterspfenninges einiges Licht 32), denn das Normaseon
sollte, wenn etwa das Hebungs-Geschäft diese oder jene
Territions-Mittel erfordere. Eben derselbe Kaufmann hatte
auch noch andere wichtige Privilegien, die man niemanden als
einem Geistlichen hätte geben sollen, aber der Pabst fand gut,
seinen Finanz-Offizianten so zu bewaffnen, damir er desto kräftiger
beitreiben könne. S. von der Hardt Condll. Constant.
T. IV. p. 200. 201.
*) Noch 4513 gab P. Leo X. einem Collecteur den Auftrag, in
Schweden, Norwegen, Island, Ferröc und andern Inseln den
Peterszins zu erheben, und das Geld durch Lübeckische Wechsler
nach Rom besorgen zu lassen, und zwei Jahre nachher
schickte er noch einmal einen Collecteur, den er mit besondern
Befehlen an den Erzbischof von Upfala versah, I. c. p. 244,
245. Es ist merkwürdig, daß unter den Ländern, für die der
Collecteur den Auftrag erhalten, Dänemark nicht genannt ist.
#) Was in libro censuum Ecclesix Romanæ von demselben steht,
ist folgendes:
Norwegia.
In Archiepiscopatu Nidrostensi (Nidrosiensi. Drontheim.)
Episcopatu Bergensi.
Stanrengrensi (Heut zu Tag das Stift Christiansand,
denn nach Christiansand wurde der Sit
des Bischofs verlegt, wie Stanvanger
4686 abbrannte).
Hamercopensi (Bisthum Hammer, dessen Hauptstadt
- am See Miösen lag. Zur Zeit der Re-