Volltext : Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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Besitzer  wegen,  bestimmt  nebst  dem  Walgau  zum  Oberinnthal
  gehört.

—i.

Fasse  ich  nun  die  Ergebnisse  dieser  Untersuchung  zusammen,
so  ist  es  mir  schwer  begreiflich,  wie  H.  v.  Lang,  der  uns
schon  mit  se  gediegnen  Werken,  im  Fache  der  Geschichte  beschenkt
  hat;  ich  nenne  nur  seine  Geschichte  der  Jesuiten,  seine
trefflichen  bayrischen  Jahrbücher,  die  Regesta,  die  Zusammenstellung
  der  bayrischen  Geschichtslitterakur  im  Hermes,  wie
derselbe  sage  ich  noch  einmal,  diese  Abhandlung  an's  Tageslicht
  fördern  mochte;  die  er,  wohl  nur  auf  sein  bisheriges
Verdienst  gestützt,  als  die  Erledigung  eines  ihm  gewordenen
allerhöchsten  Auftrages,  und  gleichsam  als  ein  Ultimatum
über  den  vorliegenden  Gegenstand,  der  Welk  darbieten  konnte.
Er  hätte  gewiß  auch  in  diesem  Fache,  wie  seine  Zusammenstellung
  der  erblichen  Territorien  beweißt,  etwas  weit  Besseres
zu  liefern  vermocht,  wenn  er  einer  unseligen  Consequenz,  die
sich  nirgends  bewährte,  entsagen,  und  die  Gauen  nach  den
Urkunden,  statt  nach  den  Bisthums=  und  Dekanatsgrenzen
hätte  bestimmen  wollen.

Schließlich  bitte  ich  Herrn  v.  Lang  obiges  Lob,  als  den
Ausdruck  meiner  wahren  Überzeugung  hinzunehmen;
sollte  er  es  in  anderm  Sinne  gedacht,  und  als  einen,  von
mir  gebrauchten  Schild  ansehen,  so  möge  es  als  nicht  geschrieben
  betrachtet  werden.  Ich  habe  mich  weder  an  den  Mann,
noch  an  seine  übrigen  Werke  gehalten,  sondern  zufolge  meines
  Motto's,  nur  an  dieses  Werk  allein;  ich  bitte  darum
auch  den  Herrn  Ritter  v.  Cang,  wenn  er  es  nicht  unter  seiner
Würde  hält,  auf  diese  Kritik  zu  antworten,  dieß  durch
gründliche  Widerlegung  zu  thun,  und,  wie  man  zu
sagen  pflegt,  bey  der  Klinge  zu  bleiben.