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Besitzer wegen, bestimmt nebst dem Walgau zum Oberinnthal
gehört.
—i.
Fasse ich nun die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammen,
so ist es mir schwer begreiflich, wie H. v. Lang, der uns
schon mit se gediegnen Werken, im Fache der Geschichte beschenkt
hat; ich nenne nur seine Geschichte der Jesuiten, seine
trefflichen bayrischen Jahrbücher, die Regesta, die Zusammenstellung
der bayrischen Geschichtslitterakur im Hermes, wie
derselbe sage ich noch einmal, diese Abhandlung an's Tageslicht
fördern mochte; die er, wohl nur auf sein bisheriges
Verdienst gestützt, als die Erledigung eines ihm gewordenen
allerhöchsten Auftrages, und gleichsam als ein Ultimatum
über den vorliegenden Gegenstand, der Welk darbieten konnte.
Er hätte gewiß auch in diesem Fache, wie seine Zusammenstellung
der erblichen Territorien beweißt, etwas weit Besseres
zu liefern vermocht, wenn er einer unseligen Consequenz, die
sich nirgends bewährte, entsagen, und die Gauen nach den
Urkunden, statt nach den Bisthums= und Dekanatsgrenzen
hätte bestimmen wollen.
Schließlich bitte ich Herrn v. Lang obiges Lob, als den
Ausdruck meiner wahren Überzeugung hinzunehmen;
sollte er es in anderm Sinne gedacht, und als einen, von
mir gebrauchten Schild ansehen, so möge es als nicht geschrieben
betrachtet werden. Ich habe mich weder an den Mann,
noch an seine übrigen Werke gehalten, sondern zufolge meines
Motto's, nur an dieses Werk allein; ich bitte darum
auch den Herrn Ritter v. Cang, wenn er es nicht unter seiner
Würde hält, auf diese Kritik zu antworten, dieß durch
gründliche Widerlegung zu thun, und, wie man zu
sagen pflegt, bey der Klinge zu bleiben.