Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

98 
renden, sogenannren Leopoldiner anders, als nach ihrem wirklichen innern Gehalt fuͤr 
18 kr. auch durchaus keine Kupfer-Muͤnzen angenommen werden duͤrfen. Deceret. Stuttg. 
im Koͤn. Ob. Fin. Depart. den 20. April 1807. 
Koͤn. Ob. Fin. Dep. — Aufforderung an diejenigen, die sich um Cameral-Dienste gemeldet 
haben. d. d. 33. April. — 
Diejenige Subjecte, welche sich bei dem Kön. Ob. Fin. Depart. um Cameral-Beamten= 
Kammerraths= oder Buchhalter Stellen gemeldet haben, werden hiemit aufgefordert, an die 
Registratur des Kön. Ob. Fin. Departements, über nachstehende Punkte erschöpfenden Auf- 
schluß zu geben, oder sich zu gewärtigen, daß auf ihre Gesuche keine Rüksicht genommen 
werden kann, und zwar 
1) das Alter. 
2) Ob - und wo der Dienstsuchende sein Fach erlernt habe 7 
3) Ob- und als was er examinirt, und endlich 
4) Ob- und welches Zeusniß demselben von seinen Erxaminatoren ausgestellt worden sei? 
Stuteg. den 23. Apr. 1807. Präsidium des Kön. Ob. Fin. Dep. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ob. App. Trib. zu Tübingen vom 1r. Apr. 1807. 
1. In der hofgerichtlichen an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung 
gewiesenen Appellations= Sache von Stuttgarc, zwischen der Catharine Hörz, als Erbin des 
Michael Auchs zu Unter-Sielmingen, Klägerin, Appellantin an einem, und den Erben der 
Georg Stoll'schen Wirtwe daselbst, Beklagten, Appellaten am andern Theil, eine Schuld- 
forderung betr., wird die Appellantin, wegen ihres abermaligen muthwilligen Nichterschei- 
nens, der Appellation für verlustig erklärt, und theils in den Ersaz der ihrem Gegentheil 
verursachten Prozeß-Kosten an ihn, theils in eine Fiscal= Strafe von zehn Gulden verurtheilt. 
Den g. April 1807. 
2. In der an das Königl. Ober-Tribunal geeigneten Revissons-Sache von Rotenburg 
am Rekar zwischen dem Schiffer Adam Rehfus in der Aach, Dornstedter Oberamts, Bekl. 
Revidenten an einem, und der Stadt-Gemeinde Rotenburg, Klägerin, Revisin am andern 
Theil, Schaden-Ersatz betr., wird die Urtel voriger Instanz reformirt, und Beklagter, 
unter Vergleichung sämtlicher Prozeß-Kosten, von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden. 
Den 11. April 180#7. 
— — 
Seine Kön. Majestät haben auf das allerunterthänigste Ansuchen des Sraats-Mi- 
nisters des Innern, Grafen v. Normann-Ehrenfels, und zur Erleichterung seines so 
ausgebreiteten Geschäfts-Kreises denselben von dem Interims-Ministerium der auswirtigen 
Angelegenheiten zu dispenfiren, und solches dem = zum Staats= Sekretair der auswärtigen 
Augelegenheiten, unter Ertheilung des Rangs und Charakters eines wirklichen adelichen ge- 
heimen Raths ernannten bisherigen Ober- Post-Director Grafen v. Taube allergnädigst zu 
übertragen geruht. « « "· 
Der bisherige Königl. Schwedische Kammerjunker Ritter von Harmensen ist von 
Sr. Königl. Majest. zum Königl. Kammerherrn, geheimen Legationsrath und ausseror=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.