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renden, sogenannren Leopoldiner anders, als nach ihrem wirklichen innern Gehalt fuͤr
18 kr. auch durchaus keine Kupfer-Muͤnzen angenommen werden duͤrfen. Deceret. Stuttg.
im Koͤn. Ob. Fin. Depart. den 20. April 1807.
Koͤn. Ob. Fin. Dep. — Aufforderung an diejenigen, die sich um Cameral-Dienste gemeldet
haben. d. d. 33. April. —
Diejenige Subjecte, welche sich bei dem Kön. Ob. Fin. Depart. um Cameral-Beamten=
Kammerraths= oder Buchhalter Stellen gemeldet haben, werden hiemit aufgefordert, an die
Registratur des Kön. Ob. Fin. Departements, über nachstehende Punkte erschöpfenden Auf-
schluß zu geben, oder sich zu gewärtigen, daß auf ihre Gesuche keine Rüksicht genommen
werden kann, und zwar
1) das Alter.
2) Ob - und wo der Dienstsuchende sein Fach erlernt habe 7
3) Ob- und als was er examinirt, und endlich
4) Ob- und welches Zeusniß demselben von seinen Erxaminatoren ausgestellt worden sei?
Stuteg. den 23. Apr. 1807. Präsidium des Kön. Ob. Fin. Dep.
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ob. App. Trib. zu Tübingen vom 1r. Apr. 1807.
1. In der hofgerichtlichen an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung
gewiesenen Appellations= Sache von Stuttgarc, zwischen der Catharine Hörz, als Erbin des
Michael Auchs zu Unter-Sielmingen, Klägerin, Appellantin an einem, und den Erben der
Georg Stoll'schen Wirtwe daselbst, Beklagten, Appellaten am andern Theil, eine Schuld-
forderung betr., wird die Appellantin, wegen ihres abermaligen muthwilligen Nichterschei-
nens, der Appellation für verlustig erklärt, und theils in den Ersaz der ihrem Gegentheil
verursachten Prozeß-Kosten an ihn, theils in eine Fiscal= Strafe von zehn Gulden verurtheilt.
Den g. April 1807.
2. In der an das Königl. Ober-Tribunal geeigneten Revissons-Sache von Rotenburg
am Rekar zwischen dem Schiffer Adam Rehfus in der Aach, Dornstedter Oberamts, Bekl.
Revidenten an einem, und der Stadt-Gemeinde Rotenburg, Klägerin, Revisin am andern
Theil, Schaden-Ersatz betr., wird die Urtel voriger Instanz reformirt, und Beklagter,
unter Vergleichung sämtlicher Prozeß-Kosten, von der gegen ihn erhobenen Klage entbunden.
Den 11. April 180#7.
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Seine Kön. Majestät haben auf das allerunterthänigste Ansuchen des Sraats-Mi-
nisters des Innern, Grafen v. Normann-Ehrenfels, und zur Erleichterung seines so
ausgebreiteten Geschäfts-Kreises denselben von dem Interims-Ministerium der auswirtigen
Angelegenheiten zu dispenfiren, und solches dem = zum Staats= Sekretair der auswärtigen
Augelegenheiten, unter Ertheilung des Rangs und Charakters eines wirklichen adelichen ge-
heimen Raths ernannten bisherigen Ober- Post-Director Grafen v. Taube allergnädigst zu
übertragen geruht. « « "·
Der bisherige Königl. Schwedische Kammerjunker Ritter von Harmensen ist von
Sr. Königl. Majest. zum Königl. Kammerherrn, geheimen Legationsrath und ausseror=