Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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67) Die Justiz- Beamtung Murrhard ist dem bisherigen Oberamtmann Blhunm zu 
Marggroͤningen uͤbertragen. 
In dem zwölften Kreis Ellwangen ist 
68) der Distrikt von Hall, Westheim und Rosengarten in ein Justiz= und ein 
Camerakamt, und Cemburg und Vellberg gleichfalls in ein Justiz= und ein Cameralamt 
verbunden. Das Justizamt des ersten Distrikts bleibt den Oberamtmann Dünger zu Hall 
übertragen, und auf das Justizamt des zweiten Oistrikts ist der bisherige Stabsamtmann 
König in Westheim alergnädigst ernannt. 1 
Deoem Cameral Beamten des ersten Distrikts, dem bisherigen Steuer-Einnehmer Klett, 
it in Hall, dem des zweiren Distrikts, dem bisherigen Steuer: Einnehmer Bilfinger 
in Comburg, in Vellberg der Wohnustz angewiesen. 
69) Mit dem Oberamt Ellwangen ist das Stabsamt Rötheln in stabs und cg- 
meralamtlicher Rüksicht vereinigt, das Justizamt dem bisherigen Oberamts-Verweser Hüt- 
tenschmid zu Nagold, die Stadt Cameralserwaltung dem Steuer-Einnehmer Leypold 
und die Land-Cameralverwaltung dem Steuer-Einnehmer Schlaich von Rötheln allergni- 
digst übertragen, welchen beiden der Wohnsiz in der Stadt Ellwangen angewiesen ist. 
Jo) In Absicht auf Weiltingen bleibt es bei der verfügten Ernennung des Advoca= 
ten Christlieb zum Justiz= und Cameral-Beamten, und zu der angeordneten Controleur= 
Stelle daselbst ist der bisherige Pfleger Pfäfflin zu Reuttlingen allergnädigst ernannt. 
71) Kapfenburg und Lauchheim ist in stabsamtlicher Hinsicht mit Ellwangen 
combinirt, in Kapfe nb urg aber eine Unteramtei angeordnet. Die Cameralverwaltung da- 
selbst ist dem bisherigen provisorischen Cameralverwalter Koller, und die Amtoschreiberei 
dem bisherigen Steuer-Einnehmer Neuffer zu Weil der Stadr allergnädigst übertragen. 
22) Bei Aalen hat es bei dem daselbst bestehenden Justizund Cameralamt sein Ver- 
bleiben. 
73) Für Heidenheim, Königsbronn, Giengen, Herbrechtingen, Anhau- 
sen und Brenz sind zwei Iunstizämter angeordnet. Das eine, welches dem bisherigen 
Oberamtmann Historius zu Murrhard allergnädigst ebertragen istt, hat seinen Siz zu Hei- 
denheim, das andere aber, wezu der bisherige Oberamtmann Abel zu Mökmöhl allergnä- 
digst ernannt ist. zu Giengen. « 
Ebenso sind auch für diesen Distrike zwei Cameralämter angeordnet, wovon das eine zu 
Heidenheim dem bisherigen Kasiner Knab daselbst, das andere zu Herbrechtingen 
dem bisherigen Verwalter Seeger daselbst übertragen bleibt. 
Kön. Pelizei-Direction — Wicrerholte Bekanntmachung der Kön. Verordnungen wegen Beher- 
" bet#ung fremder Personen, d. d. 30. Apr. 1807. 1 
Die wegen Beherbergung fremder Personen schon längst bestehenden Verordnungen wer= 
den andurch wiederhehlter oͤffentlich bekannt, geniacht, und derselben genaue Beobachtung ein- 
geschäꝛcft. .».»-. « 
I;VonjedkkhfekfttStuttgartüsekttächcendgtrsrcphdettPersvnistbetxqflspSkmfedie 
namentliche Anzeige auf d. Wiy’' Palizet-Bureau zu machen, und dabei sfud der Name, 
der gewöhnliche Aufenchalesort, die hrnstoerlfän#ios der Zwek., und die Dauer des hiesigen 
Aufenthalte zu bemerken. 
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