Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro.  25.  1801.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Stgafs=  und  Regierungs-Blakt.

Dienstag,  §s.  Mai.

 

 

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Wiederholter  Kön.  Befehl,  die  Einführung  gleichen  Maase5  und  Gewichts  betr.  J.  d.  20.  Apr.  1807.
Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  rc.  rc.  w.

Da  Unse  zur  Wissenschaft  gekommen  ist,  daß  die  Einführung  gleichen  Maases  und  Gewichts
  in  Gemaͤsheit  der  ausgegangenen  Koͤnigk.  Verordnung  d.  d.  10.  Okt.  vor.  Jahrs  noch
nicht  ·  in  allen  Theilen  des  Koͤnigreichs  vollzogen  ist:  so  wollen  Wir  Euch.  aufgegeben  haben,
hierauf  Euer  besesderes  Augenmerk  zu  richten,  und  sehen  Wir  innerhalb  4  Wochen  Euren
Berichten  entgegen,  daß  der  Königl.  Verordnung  überall  ein  Genüge  geschehe.  Daran  geschieht
  Unser  Königl.  Wille  und  Wir  verbleiben  Euch  in  Gnaden  gewogen.  Srurtgart  in
Koͤn.  Oberlandes-Regierung  den  29.  Apr.  1807.

Koͤn.  General-Rescript,  die  Veranstaltung  einer  Collecte  fuͤr  Unterstuͤzung  der  durch  Brand
verunglüften  Einwohner  des  Orts  Winzlen  betr.  vom  29.  Apr.  1807.
Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg  ꝛc.  ꝛc.  ꝛc.
Unsern  Grus  zuvor,  Liebe  Getreue!

Am  25.  vorigen  Monats,  Abends  nach  5  Uhr,  brach  in  einem  Wohnhause  zu  Winzlen,
bund-Oberamts  Rottweil,  Feuer  aus,  das  ein  heftiger  Nord-Ostwind  den  umgelegenen  Haͤusern
  so  schnell  mittheilte,  daß  schon  nach  zwei  Stunden  32  Gebäude  niedergebrannt  lagen:
die  Bewohner  des  Orts  kehrten  erst  aus  den  benachbarten  Pfarrdoͤrfern  von  der  Beichte  zuruͤk.
  Zwei  und  fünfzig  Familien  verlohren  hierdurch  beinahe  alle  ihre  Viktnalien,  Kleider,
Haus=  und  Feldgeräthschaften,  da  bei  dem  heftigen  Umsichgreisen  des  Feuers  nur  wenig  zu  retten
  war;  sie  befinden  sich  daher  in  einem  gränzenlosen  Elend,  welches  viele  derselben  innerhalb
  7  Jahren  gegenwärtig  zum  zweitenmal  betraf.  ·

An  dem  hierans  entstandenen,  gegen  60,000  fl.  sich  belaufenden  Schaden  erhalten  zwar
dis  Gebaͤude-Inhaber  der  abgebrannten  Wohnungen  aus  der  —  fuͤr  das  vormals  so  genannte
Neu  Warrtemberg  bestehenden  Brandversicherungs-Anstalt  einigen  Ersaz:  da  aber  derselbe
kaum  den  4ten  Theil  des  ganzen  Schadens  beträgt;  so  würden  diese,  wie  die  übrigen  Verun-Hläkten,
  die  nicht  Gebäude-Inhaber  sind,  in  dem  beträchalichen  Verlust  ihrer  übrigen  Haabe
verbleiben.  4  ·

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