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Se. Koͤnigl. Maj. haben allergnaͤdigst geruht, folgende Posthalter zu ernennen,
und zwar vermoͤg allerhoͤchsten Dekrets vom 9. April d. J. zum Posthalter des Königl.
Württemberg. Postamts in Hechingen, den bisherigen dortigen Fürstl. Hohenzollern-Hechin-
genschen Posthalter R. R. Pfister,
13. April an die Stelle des zum Posthalter in Wüstenroth ernannt gewesenen Burk-
hard, den Ochsenwirth Schick daselbst;
zum Posthalter zu Kirchheim unter Tek, an die Stelle des ebenfalls dazu ernannt
gewesenen Bilepp, den dortigen Hirschwirth Christian Greiner;
zum Postverwalter zu Mohingen, den dortigen Adlerwirth Baßle.
Sodann haben Se. Königl. Mas. ferner geruht,
dem ehemaligen Stadrboten in Calw, Johann Cristian Keller den Poststall, das
Postamt selbst aber provisorisch dem Posthalter Vogelweid, die provisorische Verwaltung
der Post-Expedition daselbst allergnädigst zu übertragen.
Ferner haben Se. Köntgl. Mas. durch allerhöchstes Decret vom 30. April d. J.
den bei dem Ober-Postamt Stuttgart als Official bisher angestellten Ludwig von Bär, zum
Königl. Feld-Postmeister allergnädigst ernanne, *7
und vermöge Decr. vom 1. Mai d. J. den Johann Martin Burger vomn Nußdorf,
auch nach dem Decret vom 14. Mai den ehevorigen Waiblinger Stadtboten N. N. Kaiser
zu .2 Conducteurs, und zwar den erstern für die Tübinger Journgliere allergnädigst
aufgestellt.
Stuttgart den r4. Mai. Der Candidat der Rechte Johann Friedrich Stürmer von
Döttingen im Kreis Oehringen, ist den r3. d. M. nach vorheriger Prüfung als Königl.
Advokat angenommen, und an dem heurigen Tag bei dem Kön. Ober-Justiz-Collegio zweiten
Senats beeidigt und immatrikulirt worden. ·
„„Se. Koͤnigl. Maj. haben allergnaͤdigst geruhet, den juͤngsten Sohn des vormaligen
Geheimenraths Äutenrieth, zum Koͤn. Gestuͤtts- Bereuter auf dem Koͤn. Hauptgestuͤtt
Marbach zu ernennen. Ludwigsburg, 18. Mai 1807.
Se. Koͤn. Maj. haben vermoͤg allerhoͤchsten Dekrets vom 18. d. M. dem herrschaftl.
Holzmesser Friedrich Scheuerlin zu Bissingen, auf sein allerunterthaͤnigstes Ansuchen ben
Charakter eines Holz--Inspektors in Gnaden ertheilt, und
durch ein allerhöchstes Dekret vom 10. Mai den Bürger und Hafnermeister Gottlob
Lang zu Ludwigsburg zum Hof'Hafner allergnädigst ernannt.
Straf Erkenntnisse des Königl. Ober-JastizeCollegii sten Senats in Eßlingen.
Eßlingen 20. Jan. wurden wegen begangener Diebstaͤhle
1) Anton Zorn von Gmünd zu einer anderthalbjährigen
2) Wilhelm Rupp von Zwiegling zu einer dreimonatlichen Festungsarbeit, sodann
3) dessen Eheweib, Anna, zu einer zweimonatlichen und
- die ledige Anna Uhlin von Straßdorf zu einer dreimonatlichen Zuchthausstrafe
verurtheilt. «