Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Se. Kön. Maj. haben vermoͤge allerhoͤchster Resolution vom 26. Mai dem Pfarrer 
M. Hauff in Breitenberg, Calwer Dioͤcese, die wegen Kraͤnklichkeit allerunterthänigst nach- 
gesuchte Entlassung von seinem Amte zu ertheilen, und ihm zugleich eine: Ruhegehalt von 
Achtzig Sechs Gulden allergnädigst zu verwilligen geruht. Den 28. Mai 1807. 
  
Michelbach, Güglinger Oberamts. Das Königl. Hochpreißliche Ober- Coasistorium in Stutt- 
gart hat den Commun-Vorstetzern in Michelbach die Erlaubniß ertheilt, zur vacanten Schulkehrers-St l# 
daselbst drei Subjekte vorzuschlagen. Es wird daher diß kund gemacht, mit dem Zusaz, daß diejemge 
wahlfähige Subjekte, die zu dieser Stelle ust haben. sich mit den benöthigten Zeugnissen in Bälde 
bei dem Pfarramt in Zaberfeld einzufinden haben. Der Dienst mag jährlich ungefähr 80 fl. ertragen, 
darneben genießt ein Schulmeister freie Wohnung, und pm das bisherige schmale Einkommen eines 
Schulmeisters zu verbessern, se versprechen die Commun-Vorsteher in Hoffnung allergnädigster Geneh- 
migung aus dem pio Corpore in Michelbach eine Zulage von 50 fl. jährtich. Den 20. Mai 1807. 
Marr= und Schultheissen= Amt allda. 
Freudenthal. Auf den disseitigen herrsch. Fruchtkästen, nemlich hler, in Löchgau und in Horr- 
heit. sind die vorräthigen Früchte, an Waizen, Einkorn, u. Gersten ganz, an Roken, Dinkel, und Ha- 
ber abe: nur die Helfte zum Verkauf ausgesezt, welches andurch Federmann bekannt gemacht, und 
diesem beigefügt wird, daß die Kaufs-Liebhaber bei der unlerzeichneren Stelle täglich einen Kauf ab- 
schliesen können. Den s E Cameral-Verwaltung allda. 
Winzerhausen. Auf dem dafsigen, und denen herrschaftlichen Kästen zu Liebenstei - 
tenwesten An der ganze Vorrath von Kernen, Weizen, Einkorn und Gersten, no swhenenn und nal- 
von Roggen, Dinkel und Haber zum successiven Verkauf allergnädigst ausgesezt worden, welches hie- 
mit öffentlich, und mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß sich die Kaufs-Liebhaber bei der un- 
rerzeichneren Behdrde zu melden haben. Den 23. Mai 1607. K. Cameral, Beamtung allde. 
Urspring. In Gemäsheit allergnáébigsten Befehls sell das Aschesammeln in den Herrschaften 
Urspring, Schelklingen und Arneg, so wie in den ritterschaftlichen Orten Gros= und Klein-Allmendin= 
gen, Altheim, Oberdischingen und Gamerswang sub halfta legali auf I. oder Z. Jahre verliehen wer- 
en. Welches mit dem Aubang bekannt gemacht wird, daß sich die Liebhaber bis Montag den 15. Jun. 
d. J. Morgens 7 Uhr in der Cameral-Amts Kanzlei zu Ur'pring einzusinden haben. Den 16. Mai 
1807. Koͤnigl. Wuͤrt. Cameralamt allda. 
Ludwigsburg. Der unter dem Königl. Jäger-Bataillon König gestandene Premier Ludwig 
Blumberg von hier ist den 28. Apr. vom Armee-Corps bei Neiße desertirt. Alle Obrigkeiten werden 
eziemend ersucht, auf denselben fahnden, und im Betretungsfall solchen bieher einliefern zu laßen. 
Hin 21. Mai 1807. Oberamt allda. 
Altdorf. Die drei gemeinen Soldaten, Baptist Schütterle von Gebrazweiler, Michael Gündele 
vom Gambach und Matthäus Mayer von Detingen sind treulos von ihrem Regiment entwichen. Es 
wird demnach jedermann ersucht, sie im Betretungsfall zu arretiren, und hieher einzuliefern. Den 20. 
Mai 1805. Koön. Würtemb. Oberamt der Landvogtei. 
Altshausen. Nachdem untersezte Stelle durch die jüngste Supplirung der Militair-Conseriptions= 
Liste überzeugt worden, daß die am II. Sept., 15. Oktobr. und 28. Nev. vor. Jahrs wiederheone Vor- 
ladungen der in fremden Kriegödiensten, oder auf Wanderschaft abwesenden Kantonpflichtigen von weni- 
gem E folg gewesen; so werden nachbemerkte Kön. Unterthanen bei Verwögens-Confiscakion, und bei 
erlust des Bürger= und Unterthanenrechts unter der geschärften leztmahligen Erinnerung öffentlich auf- 
efordert, in einem unerstreklichen Termin bis den 11. Sept. d. J. als einer zwölfmonatlichen Frist den 
allerhöchsten Verordnungen gemäß vor biesigem Oberamt sich zu stellen, oder wenigstens von ihrem Auf- 
enthalt Nachricht zu geben, um auf jedes Erfordern erscheinen zu können, widrigenfalls nach dem &.-3. 
der Conscriptions-Ordnung ohnnachsichtlich sürgefahren werden mößte, als: gegen Konr, Walser, Lärber. 
Anton Walser, Brauer. Marximil. Walser, Mezger. Mich. Engenhard, Sattler, Sebast. Engenhard, 
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