Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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C. 5. Stundenzettel. % 
Wird diesem Paketchen ein offener gedrukter Estafetten= Stundenzettel, nach Art, wie 
die Königl. Ober-Post-Direktion ein Formular davon abgiebe, beigegeben, in welchem der 
Ort, wohin? Las Datum und die Zeit, wann die Stafferte abgehet, bemerkt ist. In diesen 
Stundenzettel tragen die betreffenden — der Route unterliegende Post-Aemter die Ankunfts- 
und Abgangsstunde der Estafette pünktlich ein, mit dem Beifügen: wie viel das. Rittgeld. 
im Verhältniß der Enrfernung nach der festgesezten Pferde-Tare ausmacht. 
" S.6.Zum-thendidessStutIdcnzettels.’ « 
Muß das Abgabs-Post-Amt den ermeldten Stundenzettel sofort an das Aufgabs-Post- 
Amt zurüksenden, damit das lezkere die Rittgelder hienach berechnen und einziehen kann. 
C. 7. Abrechnung über die Estaffetten-Gebühren. 
Ist in Ansehung der leztern wo moöglich quartalweise oder wenigstens nicht lange nach 
diesem Zeitraum mit den unterliegenden Post-Aemtern Abrechnung zu treffen und deren 
Guthaben pünktlich zu berichtigen. - . 
g. Einkassirung der Estaffetten-Gebuͤhren von dem Aufgabs-Postamt. 
Da somit das Aufgabs-Post- Amt einzig und allein für die Bezahlung verantwost- 
lich bleibt, fo hat auch dasselbe die Rittgebühr für jede Starion nach der bestehenden Pfer- 
de-Tate Kebst 4 kr. p. Meile Postillions-Trinkgeld und 1. fl. 30 kr. Speditionsgebuͤhr fuͤr 
sich selbst dem Aufgeber zu berechnen und von demselben einzuziehen. .. 
h.().Estaffetten-Ta1chen. . 
Wenn die Expedition geschehen, und die Staffette weiter zu versenden, auch nach F. 5. 
im Stundenzettel das noͤthige bemerkt ist, verwahrt der Post-Beamte das Paketchen mit dem 
letzteren sorgfaͤltig in einer der — bei jedem Amt vorraͤthigen Estafetten-Taschen und über- 
giebt diese seinem Postillion mit der deutlichen Aeusserung, auf welche naͤchstgelegene Sta- 
tion er die Staffette zu reuten habe. · 
- -s.io.SchnelleBeförderungderEstassettem 
Ist bei Ueberfuͤhrung einer Estafette dem Postillion nicht nur die schleunigste Befoͤrde- 
rung, sondern auch das zu empfehlen, daß bei einem — ihn unversehens treffenden Ungluͤk, 
er angelegentlichst dafuͤr zu sorgen haͤtte, daß vor allen Dingen die Staffete durch eine aue 
dere sichere und vertraute Person reutend auf die nächstgelegene Station gebracht werde, da- 
mit dadurch keine — in ihren Folgen höchst nachtheilige Verspätung geschehen möge. 
e 11. Estaffetten-Empfangs-Scheine. """ 
Wird der Post-Beamte zu seiner Beruhigung sich von der naͤchstgelegenen Station über 
die Ablieferung und die Zeit der Ankunft einer jeden Staffette durch den retour reutenden. 
Postillion ein Recepisse abgeben lassen, das ihm von dem benachbarten Post-Beamten nicht 
Lerweigert werden darf. , » 
·«-5.12.BeschadeapgekommencEstaffctten. 
Im Fall ein Estafetten-Paket beschaͤdigt ankaͤme, hat der Post-Beamte solches mit 
einer weitern Enveloppe zu versehen, wenn es hingegen ganz durchnaͤßt waͤre, ist solches zu 
Vermeidung einer groͤßeren Beschaͤdigung von neuem zu couvertiren, der Vorfall aber im 
Stundenzettel anzumerken. 
"· « - gltbv . ·. ifi 
» K. 13. Tuberaumte Jeit zur Spediktion. . 
Zur Speditien einer Staffette ist eine hall. Stunde, und bei den unterliegenden Sta- 
tionen, wo es nur das Einschreiben in den Stundenzertel erfordert., und sie nicht umspedirr 
wird, 1 Stunde Aufenthalt festgesezt.
	        
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