Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Deas Directorium darüber führt Ober-Finanz-Director v. Dünger; Mitglieder dabei 
sind; Major und Ober-Wasserbau-Inspector v. Duttenhofer, Majer und Ober-Waser— 
bau-Inspector v. Seeger, Hof- und Finanzrath Spittler. Die kaud-Ba meister geh#e#n 
Femeinschaftlich zu diesem, wie zu dem Hof= Bau-Deparlement, wovon weirer unten das Nä- 
here, und werden von beiden Departements nach Bedürfniß des Geschäfts beigezogen. Die 
augestellten Bau= Controleurs, Secretairs und Kanzellisten werden nach dem Bedürfniß bei- 
der Departements vertheilt. 
Ueber jene lub Nro. 1— 5. aufgeführten Unter-Departements, sowohl einzeln, als bei 
ihrem Zusammentritt, führt das Präsidium der Präsident der Ober-Finanz-Kammer, gehei- 
mer Rath v. Wangenheim. 
Zu den ferneren Stellen des Finanzfachs, abgesondert von der Ober-Finanz-Kammer, 
für sich bestehend, und unter dem Präsidio des Finanz-Ministers, gehören: « .- 
II)DasGeuera·l-S:t-asat.s-Cassen-De-pasrtem-ent,welcheseianau-pt-Depar- 
tement ausmacht, und fuͤr sich ein Ganzes bildet, wohin von allen uͤbrigen Departements und 
Cassen die eingehenden Revenuen abgeliefert werden, um in Gemaͤßheit des, jaͤhrlich nach dem 
jedesmaligen Vortrag des Finanz-Ministers entweder neu zu entwerfenden oder zu bestaͤtigenden 
General-Etat die Staats-Ausgaben bestreiten zu können; unter diesem Departement ist das 
sämtliche seither bei der General-Casse angestellte Personale begriffen. . 
III) Das Forst-Departemenr, wehin auch das - und die Königl. Hotz- 
Gärten gehören, bleibt in seiner bisherigen E nrichzung, und bilder unrer dem Hräsidio des 
Finanzministers, nach geschehener Trennung und Abnahme des Rechnungs-Wesens, blos in 
Beziehung auf das gesamte Forstwesen eine Administrativ Stelle. «- 
1V) Das Departement des Bergwerks-Salinen-Hütten= u. Münzweseus 
behilt seine bisherige Einrichtung, ausser daß wegen dem Abgang des Registrators Reuffer, 
und Kanzellist Schweickherr, die Registraters-Stelle mit dem Seererariat verbunden, und 
Sceibent Treuw als Kanzellist angestellt wird. Blos was hier in das Rechnungswesen ein- 
schlägt, besonders die Revision der Rechnungen, gehört zu dem Ressort der Ober-Finanz- 
Kammer; die Ober-Aufsicht und Verwaltung der diesem Departement untergebenen Werker 6„ 
Fabriken rc. aber ist demselben ausschließlich übertragen. 
V) Hof-Bau-Departement hat das Bauwesen der Königl. Residenzen, Schlösser 
und sonstiger eigenthümlichen Königl. Gebäude unter sich. 69 
DOos Personale dabei ist: Ober-Schloßhauptmann v, Kniestedt, der in Abwesenheit 
des Finanz Ministers das Präsidium führt; Kammerherr v. Wechmar; Masor und Ober- 
Waslerbau-Iuspector v. Seeger, Hof und Finanzrath v. Mylius und Hof-Baumeister 
Thouret. Wegen des übrigen Personals wird sich auf das bezogen, was oben bei dem 
Landbau-Departement verordnet worden. 
Os Straßen-Brüken; und Wasserbau-Departement behält ganz seine bisherige Einrich- 
tung, und stehr ausschließlich unter dem Ministerium des Innern. Rur wird auch hier die 
Reoisson der Rechnungen von Seiten der Ober-Finanz-Kammer besorgt.
	        
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