. 9
1537
Stuttgart. ODas hiesige Publikum wird hiermit avertirt, doß bis Donnerstag den rgten Jun.
die vorgeschriebene jährliche Hundsmusterung auf dem gewöhnlichen Piaze, und zwar so vorgenommen
werden wird, daß um o Uhr die Hunde aus der Esßlinger Vorstadt, um 10 Uhr die aus der innera Stadt,
u. um 104 Uhr die aus der reichen Vorstadt vorgeführt werden müssen, und cs werden daher alle Bewoh-
ner von Stuttgart, wes Standes und Würden sie sind, welche Hunde balten, bei Verantwortlichteit
erinnert, ihre Hunde! unfehlbar um die vorgeschriebene Zeit vorfuͤhren und visitiren zu lassen. Den 14.
Jun. 1807. Königl. Polizei= Direction.
Stuttgart. Auf allerhöchsten Befehl wird das Pridilegium des Druks und Verkaufs innländi-
scher Kalender in den gefammten Neuen und neuesten Königl. Würktembergischen sowohl eigenen als
Souverainetäts-Landen, auf eine Anzahl Jahre, in Pacht gegeben, und dabei durchaus auf sol-
che Kalender Rüksicht genommen werden, welche für beede Religions-Theile gleich brauchbar f#nd.
Zu dieser Verhandlung ist Mittwech der rote nächsünftigen Monats Julius bestimmt, an welchem
sich die Lusttragenden, versehen mit obrigkeitlichen Zeugnissen des Vermö###ns und der Tüchtigkeit zu ei,
ner solchen Unternehmung, in dem Kanzlei-Gebdude der Königl. Ober Finanz Kammer, früh 0 Uhr
einfinden wollen. Den 10. Jun. 1807. Kön. Ober-Finanz-Kammer 1ll. Departement.
Stuttgart. Durch das am 6. Jun. erfolgte Absterben des Bernhard Göpfert wurde die katholi-
sche Pfarrei Oberkessach, Oberamts Schönthal erledigt; welches zu dem Ende bekannt gemacht wird,
daß sich die Kandidaten binnen der gesezlichen Frist Borschrift gemäß melden können. Lerch.
Rotenburg. Bei dem hiesigen Oberamt ist die Stelle eines Oberamts-Aktuar vakant. Ich
bringe es in der Absicht zur öffentlichen Wissenschaft, damit sich jene Herren, welche diese Stelle bei
mir anzunehmen Lust haben, an mich ohne Berzug wenden mögen. Die Competenten müssen nach dem
§S. 66. des Organisationsmanifestes vom 78. März r805. geprüft seyn, und sich zugleich mit guten Zeug-
nissen über ihre Moralität und bei einem Württembergischen Oberamt erlangten praktischen Kenntnessen
auszuw äsen vermögen. Dagegen sichere ich verhältnimäássiges Salarium, die Kost an meinem Tuch
und freies Quartier zum voraus zu. Den 7. Jun. 1807. Konigl. Württemb. Oberamtmann allda.
Denkendorf. Vermög allergnedigsten Besehls vom 30. Mai ist die von der hiesig herrschaftli-
chen Schaafwaar dies Jahr erholtene Wolle zum Verkauf auf allergnäkeigste Rarification ausgesezt wor-
den. Der Vorrath an Wolle besieht in ohngefehr 6 Pfund spanicher, 5 Cenkner Bastard, 10 Centner
Landwollen, und r## Centner co Pfund Lammwollen. Zum Verkauf ist Donnerstag der 25 dies anbe-
raumt. Die Liedhaber wollen sich daher ermelten Tags, morgens 8 Uhr bei Unterdogenem einfinden
und das Weitere gewärtigen. Den 11. Jun. 1807. Cameral-Verwalter allda.
Aalen. Das Recht, in dem Cameral-Amtsbezirk Aalen Asche zu sammen und Potasche zu sse-
den, wird auf weitere 3 Jahre an den Meistbierenden in Öffertlichem Aufstreich falva ratilicatione ver-
lieten werden. Diejenigen Personen, weiche zu diesem Bestand Lust haben, werden anmit eingeladen,
Oonnerstag den 18. Juni Nachmitlags 2 Uhr in der Behausung des Cameral= Verwalters zu Unterko-
chen sich einzufinden, und über ihren Vermöger sstond gericktliche Attestate beizubringen, wobei nech
vorlufig bemerkt wird, daß sowehl die Stadt als jede der 7 Schaltheisereien besonders in Pacht hinge-
lassen werde. Den 4. Jun. 1807. # NRön. Cameral--Verwaltung.
Leonberg. Sllergnädiust befohlener maßen, wird die Herrschaftl. Sommer= und Wint.= Sckpaf-
waide zu Heimerdingen, Leonberger Oberamts, deren Bestand auf nschstkommende Michaelis zu Ende
geht, Dienstaus den 30. Junius wieder neuerdings auf 3. Jahre in öffentlichem Aufstreich verliehen
werden Die Beeingnisse, unter welchen sie verliehen wird, kann ein Niebhaber mit allen Umstinden
bei der Königl. Cameral-Verwaltung täglich vernehmen; vorläufig aber dienct zur Nachiticht: daß die-
selbe mit 350 Stük vermischter Waare beschlagen wird; daß bei der Heerde spanische Widder gehatten
werden müssen;z daß die Sch#ferei auf 11 benachbarten Markungen Waio= und Zufahrt-Gerechtigkeit
in Lagerbüchlich bettimmter M##ße zu geniessen hat; daß ein Beständer neben der gewöhnlichen, mit
Stallung verfehenen geraumigen Schäferei-Wohnung, auch noch eine befondere berrschaftliche Scheuer
nebst den darinn befindlichen Stallungen zum Gedrauch bekommt; daß er den Heu= und Oehmd-Zehn-
den von ungefehr Zo Morgen guten Wiefsen auf Heimerdinger Markung beziehen darf; und dann, daß
die Liehaber, ihres Vermögens und ihrer Aufführung halber mit obrigkeitlichen Zeugnissen versetzen, be-