Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Dieses Departement erhält einen Director in der Person des Directors v. Otto, einen 
ersten referirenden Rath, den geheimen Ober-Regierunzsrath v. Wächter, seitherigen Ober- 
Justizrath bei dem 2ten Senat des Ober-Justiz-Collegit, und fünf weitere Rathe: Mohl, 
Seyboth, Mundorf, Walther, seither Hof= und Regierungsrath in der Grafschaft 
Limpurg, und Reuß, ehemals Kanton Kraichgauischer Consulent; ferner noch den Asses- 
sor v. Seckendorf; sodann » ·· « 
Vier Secretarien: Hübschmann, Grooß, der jüngere, Stapf; der vierte wird 
noch ernannt werden. ·- - 
Zwei Registratoren: Renz und Schott; — Einen Diaristen, der noch ernannt 
werden wird, und « E 
Vier Kanzellisten: Mahl, Ruggaber, Berchrold und Riemeß, beide leztere 
von der ehemaligen Vorder-Oestreich. Regierung. · - 
.C)DasOber-Lehm?Depart-Mc«besOkaUlleOwasdievons.dem.Königl. 
Haufe abhaͤngenden Lehen betrifft. 
Es besteht aus einem Director: von Reuß, und den Ober-Regierungsräthen: Cam- 
merer, Rhenwatdent Seschmiß Grolnbun sgsrat 
Dabei sind angestellt: 1 Sekretair, E er; 1 Registrator: Loh- ——1 
zellist: der beherige Renntschreiber Foichtig en denkeah hbauer; 1 Kan- 
Belehnungen, welche nicht vor dem Throne geschehen, werden in dem versammelten 
Ober-Regierungs-Collegium, welches mit dem Minister des Innern, als Lehen-Probst, 
den obersten Lehenhof bildet, von dem leztern vollzogen. 
Ueber diese unter A. B. und C. aufgeführten Unrer-Departements sowohl einzeln, als 
bei ihrem Zusammentritt führt der geheime Rath v. Reischach das Präsidium. 
Zu den ferneren Stellen des Departement des Innern, abgesondert von dem Ober-Re- 
gierungsrarth, und für sich bestehend, gehören 
1) das Ober-Landes-Oekonomie-Collegium. Es hat das staatswirthschafi- 
liche Fach im Allgemeinen unter sich, und insbesondere: Manufacturen, Fabriken, und Han- 
del; Concession der Jahr= und Wochenmärkte; Landes-Cultur, Bennzung und Vertheilung 
der Allmanden; Veredlung der Viehzuche; Vollziehung der Geseze über das Schäfrreiwesen. 
Sodann die Aufsicht über die Oekonemie der Communen, der Universität Tübingen, der 
piorum Corporum und Spitäler„ der Zucht- Arbeit#= und Waisenhänser, ingleichem über 
und Kassen= und Rechnungswesen bei der Brandversicherungs= und der weltlichen Witrwen-Kas- 
sen-Anstalr; ferner: die Bestellung und Veroflichtung der Commun-Rechnungs-Revisoren 
und Amrspsteger; die Regulirung des Bürger-Annahmgelds und der Börgersteuer, die Auf- 
nahme in Waisenhäuser und Spitäler; die Ertheilung der Sammel= Patente; und endlich 
die Bestrafung der Vergehungen in Verwaltung des Vermögens der Gemeinden und Stif- 
tungen, sofern nicht der Fall zur Erkenntniß des Ober-Justiz-Collegiums rten Senats nach 
der Instruction S S. geeignet ist. 
Bei diesem Collegium sind angestellt: als Director, der Director v. Otto; als erster 
referirender Rath, ein geheimer Oberlandes-Oekonomierath, welcher noch ernannt werden wird. 
Als Oberlandes-Oekonomieräthe: v. Knapp, Hartmann, Heugelin, Wullen, 
seither Steuerrath des Uracher Kreises; Oeffinger, seither Amtsschreiber von Merklingen; 
Assessor Hunmel, und die außerordentlichen Assessoren Gerber und Riegel. 
Vier Secretarien: Fleiner, Breitmaier, Keller und Schweizer.
	        
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