Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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3) Gortfried Müller, Bürger zu Baach, Oberamts Winnenden wegen Erkanfung gesteh- 
lener Waaren zu einer vierwöchigen Festungsarbeit und zu Bezahlung des noch übrigen vierten 
Theils an den Untersuchungskosten verurtheilt. 
* 10%. Mai wurden wegen beträchtlicher Betrügereien, besonders durch abergkldubische Mit- 
tel, aks: Geisterbeschwören, Schazgraben 2c. — . 
JohathacobeeimvonObe·c-Eßlittgens,.nebctthzahlungdereigenen Azungs- und ztel 
an den Untersuchungskosten zur halbstündigen Ausstellung auf die Schandbühne an einem 
Markttage mit Anhängung eines Zettels: „Grober Betrüger durch abergläubische Muttel.“ 
sedann zu einer dreijährigen Feungsarbeit, und zwar zu einer vierwöchigen Arbeit in Sprin- 
Lgen sowohl zu Anfang, als bei dem Ende seiner Strafzeit verurtheilt, der vorgefundene, zu 
seimr Geisterbeschwörung und Täuschung gebrauchte Apparat confiscirt und in Ansehung der 
Damnistcaten verordnet, daß denselben von Heim der Ersaz, nach vorgängiger Liquidation des 
Quanti vor dem competenten Richter, geleistet werden solle. · 
Die 7. Geh#lfen des Heim aber, als: Jacob Friedrich Eitel, Glaser zu Zell;— Wil- 
helm Weinmann, Schumecher zu Deyzisau; — Christoph Gley, Wagner allda; — Jehann 
Georg Stäudle, Maurer zu Altbach; — Johann. Georg Schneider, Bürger zu Rommelshau- 
sen; — Michael Bek, Maurer zu Korb, und — Jacob Rall von Dettingen, wurden wegen 
ihrer Theilnahme neben Bezahlung des noch übrigen Ztels der Untersuchungskosten, jeder zu 
einer neunmonatlichen Festungsarbeit condemnirt. „ 
I. Jun. wurde Friedrich Bek von Aichelberg, wegen versuchter Verwundung des För- 
sters Marz zu Strümpfelbach, neben Bezahlung, der Untersuchungs= und Azungs-Kosten zu. 
achtmonatlicher Festungsstrafe condemnirt. . » — · 
8. Jun. wurde in der Kommissarschen Untersuchungssache gegen den Oberamtmann 
Baee Seurerlbe Firnhaber, und mehrere Inkulpaten zu Böblingen allergn. verordnet: 
daß die Erben des versterbenen Oberamtmanns Bloß und Stadtschreibers Firnhaber nicht nur 
zum Ersaz dessen was als Keltituendum werde erkanne werden, anzuhalten, sondern auch zu 
Bezahlung der auf 4880 fl. falva moderst. sich belaufenden Kommissionskosten, jedoch nach 
Abzug dersenigen Sumwe, welche einigen - in diese Untersuchung Mirverflochtenen werde zu- 
zeschieden werden, und zwar jeder Theil zur Hälfte verurtheilt, auch durch öffentliche Blärter 
bekanne gemacht werden solle, daß Bloß und Firnhaber bloß durch den Tod ihrer gerechten Be- 
strafung encgangen seien. 1 
Se. Königl. Majest. haben vermöge allerhöchsten Decrets d. c. Rotrweil den 2. d. M. 
dem von Allerbochstdenselben in Freiherrn= Stand zhobenen. General-Lieutenant v. Camrer, 
zu Bezeugung Ihrer allerhöchsten Zufriedenheit über die so ausgezeichneten dem Staate geleiste- 
ten Dienste, eine lebenslängliche Pension von zoco fl. auf die Königl. General= Staats-Casse 
anzuweisen allergnädigst geruht. % 
deilbronn. Nochdem von denen unterm 18. vor. Mon. Jun. öffentlich versteigertem Früchten 
100 chfl. Koyrn, 400 Sfl. Dinkel und 100 Echfl. Dader, nur leztere Fruchtsattung von dem Koönigl. 
Hech öbl. Ob.Fin. D partement zu Stuktaurt rotisicirt wordemz. Korn und Dinke eber unter zu Grund- 
#kgung der Meistgebothe nochmal lalva ratilcatione zur öffentl. Versteigerung gebrac t werden sollten: Als 
wird yiemit Montag, als der 13. Jul. hiezu festgesezt, wo sich die Liebhaber Vormittag um 10 Uhr auf der 
hiesigen Amtsstube einfinden, u. der Versteigerung beiwohnen können, Den 6. Jul. Cameral-Verwaltung.
	        
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