Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 54. 1807. 
Königlich Württembergisches 
Staats= und Regierüngs-Blo 
— 
. 
4 
7 
  
Donnerstag, 16. Jul. 
  
Königl. Ministerium des Innern. 
Verordnung, de dei heler unnd trockener Wirterung zu beferchtende Viehseuche betr. 
d. d. 1x. Jul. 1807. 
„ 6 Königl. Mins'sterium des Innern ist sämtlichen Königl. Kreiscd o ntli · 
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Da die gegenwaͤrtige ungewoͤhnliche heisse und trokene Witterung die Bildung jener 
uter dem Nawen Milzbrand oder gelbem Knopf bekannte Sommer-Krankheit der Pferde, 
des Kindviehs und der Schweine um so mehr beföürchten läßt, als sich dieselbe bereits 
schon in den benachbarten Gegendem auf eine sehr nacheheilige und selbst für die Menschen 
gefihrliche Weise eingefunden hat, so wird hiermit das hierüber zu wissen Erforderliche zur 
genauesten Befolgung bekannt gemacht. 
Das wichtigste hierbei ist Verbeuzung gegen diese Krankheit. Dieselbe wird erreicht, 
indem man alle Pferde, Rindvieh-Stüke und Schweine, so lange die warme trokene Witte= 
ru g d zert, täglich ein bis zwei nal in kaltem Wasser badet, oder mit solchem so übergießt, 
daß sie am ganzen Körper benezt werden. Die Befolguug dieser Vorschrift ist so nothwen= 
dig, daß nur äußerster Wasser-Mangel ste nerhindern kann. Unterstäzt wird der Zwek der 
Krankheits= Verhinderung durch öfteres Reichen säuerlicher Nahrungs-Mittel und Getränke; 
diese müssen besonders in Wasserarmen Gegenden, wo selbst das Baden oder Uebergiessen. 
entweder gar nicht, oder nur sparsam vorgenommen werden bann, öfters gereicht werden; 
man bedient sich hierzu saurer Aepfel, des Essigs, saurer Milch, des Weinsteins. der Vi- 
triol-Salpeter= oder Salzsäure, leztere drei in Verbindung mit Wasser, in welches man so: 
viel hineintröpfeln läßt, bis solches angenehm säuerlich schmekt. · 
Wo es die Entfernung der Waiden vom Wohnort gestattet, treibe man die Heerden 
bei Annäherung der heissern Mittagsstunden nach Hause, oder wenigstens an einen schattig- 
ten kühlen Ort. Braucht man die Thiere während der Mittagszeit zum Dienst, so strenge 
man sie nicht zu sehr an, und versiume dann um so weniger, nachdem sie ruhig geworden 
sind, die Anwendunz dis kalten Wassers. Bricht wegen Mangels an genauer Beobachtung 
dieser Vorschriften die Krankheit aus, gibt sie sich dadurch zu erkennen, daß nach vorherge-
	        
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