Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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einige Koͤnigl. Cameral-Beamtungen Anstand nehmen, die von dem Koͤnigl. Ober-Justiz- 
Collegio I. Senats auf die Amts-Cassen dekretirten Inquisitions-Kosten auszubezahlen. 
Da aber die Revisson und Moderation dieser Kosten bei Königl. Ober-Finanz-Kammer 
durch die geeignete Behörde, ehe 1#: Dekretur derselben erfolgt, jedesmal vorgenommen wird; 
so will man sämmtliche Cameral-Beamtungen hiedurch angewiesen haben, die vom Kenigl. 
Ober-Justiz-Collegium dekretirten Malesiz= und Inquisitions-Kosten, da bei deuselben das 
Einverständniß der Königl. Ober-Finanz-Kammer vorauszusezen ist, ohne Bedenken jedesmal 
zu bezahlen und in Ausgabe zu verrechnen. 
Erkenntniß des Kdn. Ober-Justiz, Collegii IIten Senats in einer Cioil= Sache. 
Stuttgart, 12. Jun. In der Appellations= Sache von Weinsberg, zwischen dem 
Thi t. Johann Micha P · di Ur 1! In .% 
Thierarzt Johann ? el Pfäfflen, und seiner Ehefrau wurde die Urtel erster Instanz in 
Ansehung der Verfügung wegen der Administration des Vermögens der Frau und ihrer 
Kinder erster Ehe confirmirt, hingegen der Betrag der von dem jacice a quo erkannten 
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jaͤhrlichen AÄlimenten auf 5o fl. fuͤr die Frau, und 25 fl. fuͤr das mit dem Appellanten 
Pfaͤfflen erzeugte Kind bestimmt, und die in beiden Instanzen aufgegangenen Kosten gegen ein— 
ander verglichen. · 
—- * — 
Se. Königl. Maj. haben vermöge allerhöchsten Decrets vom 14. d. M. den bishe- 
rigen Jagdjunker o9n Kalden zum Oberforst-Amtsverweser zu Alrdorf, unter Beigebung 
des bisherigen Forstverwalters Fis cher zu Adelberg als Oberförster, und 
den Jagdjunker von Maucler zum Oberforst-Amtsverweser zu Wildberg, unter Bei- 
gebung des bisherigen Forstoerwalters Jeitter von Heidenheim zu ernennen allergnaͤdigst 
geruht. 
  
Vermeg allerhöchsten Decrets vom 14. Jul. 1807. haben Se. Koͤnigl. Maj. aller- 
gnädigst geruhet, den vormaligen Regierungsrath Georgii, unter Beibehaltung seiner ge- 
habten Anciennete, zum Ober-Justizrath, und den biöherigen Amtsschreiber Pfizer allhier, 
zum Aseessor cum Voto bei dem zweiten Senat des Kön. Ober- Justiz-Collegii zu ernennen. 
Bermöge allerhöchsten Decrets d. d. o. Jul. 1827. haben Se. Königl. Masc. allergns- 
digst geruher, den zum Oberamtmann in Marbach bestimmten, vormaligen Teutsch- Orden, 
schen Amtsrerweser Stein zum Ober-Justiz-Rathe bei dem I. Senat des Königl. Ober- 
Justiz= Collegii zu ernennen, und den ehemaligen Regierungs-Secretair Schli z zu Barten- 
siein, als Secretgir bei eben diesem Collegio anzustellen. · 
Durch ein allerhoͤchstes Deeret vom 13. Jul. haben Se. Königl. Maj allergnädigst 
geruht, dem geheimen Rechnungsrath und Hof-Cassier Binder den Hefraths-Charakter, 
und durch ein allerhöchstes. Decret vom #1. Jul. dem Ober- Finanz= Sekretair Schlot- 
terbeck auf sein allerunterthänigstes Ansuchen die Entlassung von der Stelle eines Hof= u. 
Theaterdichters zu ertheiten. 
Vermöge allerhöchster Resolution vom 7. d. M. haben Se. Königl. Majest. die 
erledigte Pfarrei Niederhofen, Brackenheimer Diöcese, dem seitherigen Pfarrer in Oelbronn, 
 
	        
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