liche sich moͤglichst angelegen seyn lassen, seinem Ordens-Genossen mit Dienstgefaͤllig-
keiten beizustehen, und ihm nach Umständen zur Erleichterung seiner Lage und zur
Freiheit zu verhelfen. 1
4) In Absicht auf die übrigen Verhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft wird jeder Or-
dens-Genosse sich verpflichtet erkennen, gegen jedermann, insbesendere gegen diejenigen,
die seiner Hülfe bedürfen, und der Gunst, des Mitleidens, der Freundschaft, oder
Beförderung eines rechtschaffenen Mannes würdig sind, sich wohlthötig und grosmiü-
thig zu erweisen, auch geschikte und tugendhafte Personen, welche dem gemeinen We-
sen nüzliche, und öfters, wenn sie nur gebraucht würden, vorzügliche Dienste zu thun
im Stande sind, hervorzuziehen, und denselben, so viel an ihm ist, nach seinem Wir-
kungskreis zu ihrer Versoegung beförderlich zu seyn, und überhaupt Jedem nach sei-
nen Umständen gern dasjenige zu leisten, was er in ihrer Stelle wünschen würde,
daß ihm selbst geschehen möchte.
IX.
Zu Besorgung der Angelegenhelten und Geschäfte des Ordens verordnen Wir
1) Einen Ordens-Canzler, dessen Ernennung von Unserer Wahl abhängt, wel-
cher vorzüglich bei den feierlichen Ordens-Versammlungen, im Namen des Ordens-
Herrn, den Vortrag zu machen, die Glieder zu Ablegung ihrer Stimmen aufzurufen,
und nach der Mehrheit derselben die Schlüsse zu ziehen, auch die Aufsicht über die
Kanzlei zu führen, und sämmtliche Ausfertigungen, welche von dem Ordens-Herrn
unterzeichnet werden, zu contrasigniren, auch das Ordens-Siegel aufzubewahren hat.
2) Einen Ordens-Ceremo nienmeister, welcher die neu aufgenommenen Mitglie-
der zu empfangen und einzuführen, auch andere Gegenstände des Ceremeniels bei Or-
dens-Versammlungen und andern Feierlichkeiten, bei welchem der Orden en Corps
erscheint, zu besorgen hat. · ·
Diese Stelle versieht der jeweilige Ober-CEeremonienmeister, welcher die ihm in
dieser Eigenschaft verliehene Medaille bei seinen Funktionen als Ordens-Ceremonien=
meister an dem rothen Ordens-Band traͤgt. ·
3) Einen Ordens-Secretair, welcher in der feierlichen Ordens-Versammlung das
Protokoll zu führen, und für die Ausfertigung der Beschlüsse und besonders der Di-
plome für neu aufgenommene Mitglieder Sorge zu tragen hat. 4
4) Einen Ordens-Schazmeister, welcher die Orden in seiner Verwahrung, die
Bestellung neuer Ordenszeichen zu besorgen, im Fall neuer Aufnahme gegenwärtiger
Mitglieder die Ordens-Insignien dem Ordens-Canzler zuzustellen, an auswärtige neu
aufgenommene Glieder aber dieselben zu versenden, und die Ordens-Kasse zu führen hat.
5) Einen Ordens-Herold, welcher bei feierlichen Prozessionen mit dem Herolds-Stab
voranzugehen, bei Ordens-Zusammenköünften vor dem Ritter-Ordens-Saal aufzuwar=
ten, die im Ordens-Capitel vom Ordens= Herrn verfügten Ernennungen neuer Ritter
dem in den anstoßenden Zimmern versammelten Hofe zu verkündigen, auch sonst bei
Verschickungen in Ordens-Sachen Dienste zu leisten hat.
5) Einen Ordens-Prälaten;: Diese Stelle bekleidet der jeweilige erste Ober-Hof-
preiger, zund trägt das Prälaten-Kreuz an dem rothen Bande des Ordens.
dlich