283
zu machen, wollen Wir hiemit festgesezt haben, daß alle Jahre am 6. Novemb. Ordens-
Caditel in dem Saal des Invaliden= Hauses zu Stuttgart gehalten werden soll, um die
Eingaben der Kompetenten zu prüfen. In Unserer Abvesenheit präsidirt dabei der
Kriegs-Minister und Feld-Marschall, und das Resultat der Verhandlung wird Uns so-
dann zur allerhöchsten Entscheidung vorgelegt.
. » 9.
Nichtsdestoweniger behalten Wir Uns bevor, auch außer dieser bestimmten Zeit den
Orden denjenigen zu ertheilen, welche Wir dessen würdig halten werden.
10.
Zu Versehung der Ordens-Kanzlei— Geschaͤften überhaupt, und insbesondere zur Auf-
sicht über das Protokoll und dessen Eingabe an Uns, bestimmen Wir den jedesmal älee-
sten Ritter nebst dem Ordens= Seeretair, welcher zugleich das Amt des Ordens-Schazmei-
sters zu verwalten, und die Ordens-Zeichen, welche nach dem Abgang eines Mitglieds an
den Ordensherrn zurükgesendet werden müssen, zu verwahren hat.
. II.
In Absicht der besondern Pflichten und Obliegenheiten eines jeden Ordens-Mitglieds
enthalten Wir Uns hier etwas näheres zu bestimmen. Der deutlich angegebene Zwek des
Ockens erschöpft hierüber alles, und Wir haben zu jedem, welchen Wir mit diesem öf-
fentlichen Merkmal Unserer gnädigen Zuneigung und Anerkenntniß seiner erworbenen Vec-
dienste beehren, das volle Zutrauen, daß er die strengste Erfüllung der Pflichten gegen Gott,
seinen König und das Vaterland, so wie der besondern Geseze der Ehre seines Srandes,
welche Wir allein in Edelmuth, Tapferkeit und Anhänglichkeit an die Person des Kö-
niges sezen, sich zum festen Zwek seines unermüdeten Bestrebens machen, und durch stetes
Fortschreiten auf der Bahn der Tugend und Ehre, sich vor andern auszeichnen, und da-
durch seine Aufnahme in dieses ehrenvolle Ordens-Institut forthin thätig rechtfertigen werde.
12.
Damit emdlich diese Unsere Willens-Meinung und Verordnung zu eines jeden Notiz
gelangen möge, so wollen Wir, daß jedem Ordens-Glied ein gedruktes Eremplar dieser
Sctatuten zugestellt; und ein anderes von ihm, zum Zeugniß der geschehenen Bekannm#mg=
chung, unterschrieben, und dieses bei der Ordens-Kanzlei ad # cta behalren werden solle.
Zur Bekräftigung, des. Ganzen. haben Wir gegenwärtige Acte mit Unserer höchst
ecgenhändigen. Unterschrift versehen, contrasigniren und das große Königliche Siegel bei-
ruken lassen.
Gele in Unsererr Königl. Residenz, zu Stuttgart, den 6. Novemb, 1896.
1 Friderich.
(I. S.)
Vt. Fekd-Marschall und Kriegs= Minister,
Gros= Kreuz des Kinigl. Militair: Verdienst= Ordens
Wilhelm, Herzeg von Württemberg.
Ad Mand. S. Reg. Maj. proprium.
Hauptmann von Duvernoy,
Secretair des Königl. Militair-Verdienst= Ordens.