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Ferner haben die Mitglieder des Ordens die Zeichen davon an ihren Wappen folgen-
dergestalt anzubringen: . * #
1) Die Gros-Crenze werden den Ordens-Stern ihrem Wappen-Schild nnterlegen, so
daß die Strahlen auf allen Seiten hervorragen, und dann den Stern selbst in dem
Iten Feld des Wappens aufnehmen;
a) Die Commandeurs hängen das Band mie dem Ordens-Kreuz um den ganzen Schild,
und endlich )*2 6 »s-
3) an den Wappen der Ritter ist das kleinere Kreuz unten am Schild in der Mitte mit
der Bandschleife angehöngt.
10.
Da Wir zu Folge Unserer bereits erklaͤrten Absicht, bei Ertheilung dieses neuge-
stifteten Ordens, allein auf vorzügliche Verdienste, oder auf langwierige treue Dienste im
Civil: Stand Rüksscht zu nehmen gesennen sind, so folgt aus dieser wesentlichen Bestim-
mung des Ordene, daß dabei ber Vorzug der Geburt nicht erfordert werde, sondern e
Würdigkeit zu früherer oder spärerer Erhalrung desselben hauptsächlich nur nach den eben
angegebenen Bestimmungen werde abgemessen werden. 1
Zu. Versehung der Ordens-Kanzlei= Geschäften uͤberhaupt, und insbeson Auf-
sicht über das Protokoll und dessen Eingabe an Uns, a Wiasbeson sie Aus-
sten Ritter nebst dem Ordens= Secretair, welcher zugleich das Amt des Ordens-Schgzmei-
sters zu verwalten, und die Ordens= Zeichen, welche nach dem Abgang eines Mitglieds an
den Koönig zurükgesendet werden müssen, zu verwahren hat.
12. .
In Absicht der besondern Pflichten und Obliegenheiten eines jeden Ordens-Mitglieds
erwarten Wir von jedem, welchen Wir mit diesem öffentlichen Merkmahl Unserer aller-
höchsten Zufriedenheit und der Ehre begnadigen, mit vollem Zutrauen, daß er durch fort-
währende strenge Erfüllung seiner Pflichten gegen Gott, seinen König und den Staat sich
die erworbenen Rechte und Vorzüge erhalten, und es sich hauptsächlich zum unverrükbaren
Ziel seines unermüdeten Bestrebens machen werde, durch treue Anhänglichkeit an den Mo-
narchen und angelegentliche Beförderung Seines und Seiner Theonfolger — mit dem Wohl
des Staates unzertrennbaren Interesse sich cthärig vor andern auszuzeichnen. Eine jede offen-
bare Abweichung von diesem Verhalten, so wie von den (#esezen der Ehre und Rechrschaf-
senheit überhaupt wird die unvermeidliche Ausstoßung des uawürdigen Mitglieds aus diesem
ehrenvollen Ordens-Insticut zur Folge haben, nachdem vorher das auf Königlichen Befehl
versammelte Capirel von dem Fall Cognition genommen, über denselben gesprochen haben,
und die allerhöchste Bestätigung des Ausspruchs erfolgt seyn wird.
Z .. 13. ·". .,«
Damit endlich diese Unsere Willens-Meinung und Verordnung zu eines jeden Notiz
gelangen möge, so wollen Wir, daß jedem Ordens-Glied ein gedruktes Eremplar dieser
Statuten zugestellt; und ein anderes von ihm, zum Zeugniß der geschehenen Bekanntma-
chung, unterschrieben, und dieses bei der Ordens-Kanzlei ad Acta behalten werden solle.