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Zimmern unter der Burg, Patrimonkal-Amts Balzheim. Der unter dem Kbnigl. Küselir= Regi-
ment v. Neubronn gestandene Gemeine Peter Schwarz von hier ist den 23. Mat d. J. aus der Garni-
son Ludwigsburg desertirt; es werden daher alle hoch= und wohlldbl. Ortsobrigkeiten geziemend ersucht-
auf denselben zu fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und dem hiesigen Patrimonialamt oder unmittelbar
nach Sturtgart einltefern zu lassen. Den 1. Jul. 18go7. . Patrimonialamt allda.
Balzheim., Nachbenasinte milttairpflichtige Unterthanensöhne von hier und Zimmern welche bet
Vornahme. der Conscription nicht erschlenen sind, werden bei Verlust ihres. Unterthanuenrechts und ihres
Vermögens aufgerufen, sich in#erhalb 3. Monaten in ihr. Heimwesen zurükzubegebeu, und zwar von
— Beusche= Stehaner. al. Dzeher,, Satther. Johanm
Dleher, Schreiner. Jo, Schäfle: Bek. Innaz Schäste, Schreiner. Alops Kraus. Schreiner. Carl
Schäfie, Buchbinder. Nikol. Dreher; Jimmermann. Christ. Kraus, Schuster. Thad. Schäfle, Schrei-
ner. Andr. Schäfle, Buchbinder. Nikol. Kraus, Schneider. Sebast. Schäfle, Schneider. Von Zim-
mern unter der Burg: Lorenz Eckert, Maurer. Ant, Eckart, Bilerbrauer. Jos. Weiß, Bauernknecht.
Den u. Jul. r327. .«-—...·.« · Patrimonialamt allda.
Bib er ach. Die unter dem Koͤnigl. Infanterie Regiment v. Romig gestandene Gemeinen Johann
Georg Unhold von Attenweiler, und Vinzenz Wieland von Mutensweiler, find bon dem im Felde ste-
henden Armee-Cotps treloserwetse desertirt. Saͤmtliche Koͤnigl. Militaͤr- und Civil-Obrigkeiten werden
vie durch ersucht, auf diese besde 9 eserteurs fahnden zu lassep, dieselbe auf Vetreten arzuhalten, und an
die betresfende Königl. Mitirsir= Behörde gegen Erstattung aller Unkoßen gefüllig einliefern zu lassen.
Den 13. Jul. 1890. Wuoͤnigl. provisor. Oberamt allda.
Gietigheim.N . Der bei dem Königl. Eußiäger= Batajllan. Kdufg gestandene Gemeine Konhard
rusch- . Verr ist vom Armee-Corvs im Feld aeri vünge ge e Gemtne oonhan
auf Betreten ihn anzuhalten und entweder seiner Militgir= oder Clo#l Behörde einzuliefern. Den
10. Jul. 1807. Oberamt allda.
Dürmentingen. Der bei dem Kbnigl. ersten leichten Infanterie: Batalllon gestandene Gemeine
Georg Rösch von Klein-Tissen ist aus dem Lager bei Glumpenan den 16. Mai l. J. desertirt. Dieser
wird daher aufgefordert, binnen drei Mouaten um so gewisser bei dem hiesigen Amt zu erscheinen, als
im Richterscheinungsfalle dessen allenfalls zu erwarten habendes elterliches Erbgut konfiscirt, und er sei-
nes Heimat-Rechts verlustigt werden soll. Zugleich werden alle Hoch= und Wohllbbl. Obrigkeiten gezie-
mend ersucht, auf den Flüchtling fahnden, ihn im. Betretungsfalle arretiren, sofort wohlverwahrt an den
Herrn Plaz-Major von Bleibel in= Stuttgart einliefern zu lassen. Oen 76. Jul. igeT. .
" N hdem der bei dem ,« ll Patkimoniatamtalldm
Ebingen. Nachdem der bei dem 2ten seichten Infanterse-Bataillon gestandene Gemeine Johan
Fried. Sehd ven hler, aus dem Feldlager vor —i“ Monat Mai 4 baferen i t
sämtliche Obtigksiten andurch geziemend ersuchr, auf dentelben fahnden, ihn, wo er sich betrsten ließe—
arretiren, und entweder zum Königl. tiergl * Commando nach Stuttgart, oder an unterzeichneie Be-
amtung einliefern zu lassen. Den 7. Jul. 1807. Oberamt Balingen.
Gdpingen und Eberspach. Die Gemeine Carl Braun von Goppingen unter dem Känigl.
Infant. Reginone von Lilienberg Georg, Fried. Epple von Eberspach, vom i h
Matth. Dcberacker, vom 1. leichten Jufankerie Bataillon, sind, jener im Monat Jan. und diese im Mo,
nat Mai, d. J. im Felde trenloserweise von ihren Fahnen desertirt. Sämtliche hobe und niedere Dbrig-
keiten werden Lestens ersucht, auf dies" Deserteurs ernstlich fahnden, und solche im Betretungsfall wohl-
verwahrt entweder anher oder an das Hochldbl. Plaz. Commando in Stuttgart einliefern zu lassen. Den
14. Jul. 1807. „Oberamt allda.
Waiblingen zund Hochber g. Nachdem von denen durch die dffentlichen Blätter zuerst im All-
gemeinen und dann noch namentlich vorgeladenen militairpflichtsgen Unterthanssöhnen aus iesigem Ober-
amt, welche bereits über die in den Handwerks-Ordnungen zur Wanderschaft bestimmte Zeit, abwesend
sind, nachsosgende Individuen noch nicht erschienen sind, so werden sie zum zweiten Mal namentlich
nufgefordert, bei Vermeidung der in der Konscriptions. Ordnung angedrohten Nachthelle sich baldmöglichst