Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 63. 1807. 
Königlich: Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 3. August. 
  
— 
Stuttgart, den 5. Aug. 1807. Se. Königl. Maj. geruhten heute Abend halb 
7 Uhr vor dem Cercle dem von Sr. Königl. Hoheit dem Herrch Gros-Herzog von Bot 
an das Königl. Hoflager ernannten außerordentlich bevollmächtigten Gesandten, Cammer= 
herrn und geheimen Legations-Rath Baron v. Haynau die Antrites-Audienz zu ertheilen, 
worauf der Herr Gesandte zur Audienz bei Ihrer Masest. der Königin eingeführr 
wurde. 
  
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer Landwirthsch. und Nechnungs- 
Departements. Die Einsendung der von aufgehobenen Beamtungen über- 
nommenen Sammlungen von Württemb. Gesezen und Verordnungen betr. 
d. d. 15. Jul. 1807. " 
Durch die Aemter-Combinartonen sind mehrere Sammlungen von allgemeinen Gesezen 
und Verordnungen, welche in den Registraturen der aufgehobenen Beamtungen aufbewahrt 
worden, zur Disposition anheim gefallen. 
Diesenigen Beamte nun, welche dergleichen gebundene oder ungebundene Schriften, als: das 
Landrecht, die Landesordnung, allerhand Ordnungen, Rechnungs-Instrukrion, Communordnung, 
die General;: Reseripten= Sammlungen von Hochstetter 2c. desgleichen einzelne gedruckte Ge- 
neral-Reseripte, von aufgehobenen Aemtern, nach Maasgabe der vorhandenen Inventarien. 
übernommen haben, erhalten hiemit den allergnädigsten Befehl, jene Schriften, wenn ihnen 
nicht das eine oder andere Stük zu ihrem amtlichen Gebrauch selbst abgehen sollte, in wel- 
chem Falle sie solches zurükbehalten mögen, mit einem doppekten Verzeichniß an die Regi- 
stratur der Königl. Ober: Finanz-Kammer unverzüglich und wohl eingepakt gegen Empfang- 
scheine einzuschiken. Decret. Stuttgart in der Königl. Ober-Finanz-Kammer Landwirthsch. 
und Rechnungs= Departement. 
  
  
.— — ——— 
Se. Königl. Masjest. haben den Grafen Marimilian, aten Sohn bes verstor- 
benen Erbgrafen von Waldburg-Wurzach, zum Lieutenant bei der Garde zu Juß aller- 
gnädigst zu ernennen geruht. ** 
Der in Kaiserl. Oestreich. Diensten gestandene Ober-Tieutenant Herwig ist als Dre-
	        
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