Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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mier-Lieutenant bei dem 2ten Bataillon des Fuͤselier-Regiments v. Neubronn allergnaͤdigst 
angestellt worden. Den 4. Aug. 1807. 
Vermoͤge allerhoͤchster Resolution vom 5. d. M. haben Se. Koͤnigl. Maj. die erle— 
digte Pfarrei Aleburg, Calwer Diöcese, dem Pfarrer M. Jordan in Wurmberg, Dürr- 
menzer Diöcese, allergnädigst zu übertragen geruht. 
Vermäög allerhöchster Resolution v. 29. Jul. ist der Erkonbentual Sebastian Braun, 
warth ven Schönthal zu der kathol. Pfarrey Feckenhausen, Oberamts Rotweil, allergné- 
digst ernannt worden. 
  
  
Freudenthal. Gegen baare Bezahlung in groben Geldsorten sind 4 Schfl. Rocken, 250 Schfl. 
Dinkel und 126 Schfl. Haber, alles von guter Qualitär, zum Verkauf ausgesezt. Den r. Aug. 1807. 
·«, Cameral-Verwaltung allda. 
Waiblingen. Da der Bestand der Communschaͤferei zu Kleinheppach hiefigen Oberamts bis 
nächst M Waelis zu Ende geht, so wind diefelbe Donnerstag den 20. dieß aufs neue im Aufstreich ver- 
pachtet werden, und werden die Liebhaber aufgefordert, an gedachtem Tag morgens 8 Uhr auf dem 
Rathhaufe zy Kleinheppach sich einzufinden, unter der Bemerkung, daß der Beständer an alten und 
jungen S#chaafen 150 Stück auf die Weide zu schlagen berechtigt ist. Den 1. Aug. 1807. Oberamt. 
Alpirspach. Der ledige Bürgersohn Joh. Georg Frik von Bezweiler, 32 Jahr alt, welcher zum 
Land-Bataillon hätte eingeltefert werden sollen, ist heute Nacht treuloser Weise entwichen. Derselbe ist 
untersezter Statur, hat schwarze Augen und schwarzbraune Haare. Da an dessen Beifahung alles gele- 
gen ist, so werden hiemit alle hohe und niedere Behoͤrden ersücht, auf demselben genau zu fahnden, ihn 
auf Betreten handfestzu machen und gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrt einzuliefern. Den 3. Jul. 
eramt allda. 
180tenstaig. Der bei dem Königl. Württemb. 2ten Fusjäger-Bataillon gestandene Gemeine An- 
drea“ Walz von Walddorf ist vom Armee- Corps im Feld defertirt. Es werden deswegen alle Militeiir= 
und Eioil-Behdrden hierdurch aufgesordert, auf den Deserteur zu fahnden, ihn auf Berteten handfest 
zu mechen, und in entweder an das hiesige Oberamt oder an sein Commando auszuliefern. Den 27. 
Jul. 1807. Obberamt allda. 
Freudenstadt. Der unter dem Königl. 2ten Land Bataillon, aum#ann v. Wibels Compagnie, 
gestandene Gemeine, Joh Georg Schmid von Pfalzgrafenweiler, diesseitigen Oberamts, hat sich vor 
ungefähr 8 Wochen ven seinem Geburtsort entfernt, und bis jezt noch nicht bei seiner Compagnie ein- 
gefunden, also den Verdacht auf sich, daß er desertirt sei. Alle obrigkeitliche Behbrden werden daher 
ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren und entweder an das hiesige 
Oberamt oder an die Militalr-Behörde wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den &. Aug 180 7. 
Oberamt allde. 
Gäglingen. Georg Moriz Kullmann, 287 Jahr alt, lediger Webers-Gesell, aus Frauenzim= 
mern, biesigen Oberamts, welcher von dem Königl. Land-Bataillon, zu welchem er als Ercapitulant 
eingeliefert worden, gleich bei seinem Eintritt aus der Garnison Stuttgart entwichen, wird hiemir vorge- 
laden, daß er sich unverzüglich und längstens innerhalb 3 Monaten wieder in der Garnison zu Stuttgart 
einfinden oder sich gewärtigen solle, daß er seines Vermögens, Unterthanen= und Bürgerrechts für rer- 
lustig erklärt werde. Auch werden alle Obrigkeiten ersucht, den Kullmann, wann er sich betreten lassen 
sollte, zu arretiren und zum Oberamt anher einzuliefern. Es ist derselbe ohngefähr # Fuß 8 Zoll groß, 
hat ein rundes bleiches gelblichtes Gesicht, schwarze, in Zopf gebundene Haare, dergleichen Angen und 
ist mittlerer dicker Statur. Er trug einen dunkelblau tüchenen Ueberrok mit weiß metallenen Knöpfen, 
ein dergleichen Wammes, ein gestreiftes Wesile, schwarze Hosen, Stiefel und runden Hut. Den l5. 
Jul. 160 7. 6 Oberamt allda. 
Herrenalb. Es ist der bei dem Kdvigl. Württ. aten Land-Bataillon gestandene Gemeine Lud- 
wi##gfelfer von Rotensol, hiesigen Oberam's, aus der Garnison Ludwigsburg unterm 20. Jun. d. J. 
treulos entwichen, Alle hech= und ldbl. sowohl in= als ausländische Ortsobrigkeiten werden daher ge-
	        
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