Erkenntnisse des Koͤnig!. Ober-Justiz-Collegii II. Senats in Wechselsachen.
Stuttgart, den 3. Jun. In der Wechsel-Klagsache des Handelsmanns Weiß allhier,
Kl., wider den Handelsmann Sigel zu Bahlingen, Bekl., wurde lezterer zur Bezahlung
der eingeklagten Wechsel-Forderungen von resp. 147 fl. 58 kr. und 120 fl. nebst den stipu-
lirten Zinsen à 6 pr. C., wie auch zu Erstattung der Kosten verurtheilt.
12. Iun. In der Wechsel-Klagsache des Handelsmanns Johann Jakob Neef allhier,
Kl., wider den Handelsmann Johann Ludwig Wilhelm zu Ortenhausen, Bekl., wurde mit
Urtel zu Recht erkanne, daß Beklagter die eingeklagte nach Abzug der bereits bezahlten 15 fl.
noch auf 65 fl. sich belaufende Wechsel= Forderung nebst Verzugszinsen auch Schäden und
Kosten zu bezahlen schuldig sey.
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, durch ein allerhöchstes Decret vom
26. Aug. den bisherigen Ober-Justiz-Assessor Pfizer, und den vormaligen Kammer-Ge-
richts-Prokurator v. Ho ffmann zu Ober- Justiz= Räkhen bei dem #ten Senat des Kön.
Ober-Justiz-Collegiums zu ernennen.
Durch ein allerhöchstes Dekret vom 23. Aug. haben Se. Königl. Maj. den Con-
sulenten v. Hirrlinger bei dem vormaligen Ritter-Canton Donau zum Ober-Regie-
rungsrath bei dem Regiminal Departement der Königl. Ober-Regierung —
den Accessist v. Hirrlinger bei eben diesem Kanton, zum Aceessisten bei dem Secre-
tariat des kathol. geistl. Raths, und « ·
dieKanzellistenStyberunds Caspart bei dem vormaligen Ritter-Kanton Kocher
zu Kanzellisten bei dem rsten Senat des Königl. Ober---Justiz--Collegii zu ernennen allergnä-
digst geruht. 6
Se. Königl. Maj. haben den von Stuttgart gebürtigen Carl Vellnagel zu Not-
terdam, Associe von den Kaiserl. Oestreich. Banquiers Osy und Sohn, zu Allerhöchst Dero
Agenten zu Besorgung der vorkommenden Handels-Angelegenheiten zu ernennen gnädigst ge-
ruht. Den 27. Aug. 1807. «
Gottmadingen. Da man durch allerhoͤchstes Rescript beauftragt ist, den Versuch zu machen,
das Schuldenwesen des Landkrämers Hleronimas Nagel von Ebringen mittelst Borg= und Nachlaß--Ver-
glich auseinander zu sezen: So werden desselben Gläubiger andurch vorgeladen, Samstag den J. Sept.
in der Früh dahier zu erscheinen, und sowohl ihre Forderungen als Erklärungen wegen Nachlaß und
Borg züm Protokolle abzugeben. Den nicht erscheinenden wird späterhin kein Gehör mehr ertheilt. Den
7. Aug. 1807. v. Deuring Pattimon. Amt.
Valsbingen an der Enz. Zur Publikatlon der Prioritäts, Urteln in Gantsachen: 1) des Knopf-
machers weil. Karl Kloz dahier, 2) Matth. Hurrlers ven Horheim, und 3) Alt Ebristoph Eichel-
majers in Hohenhaßlach, haben wir Montag den 7. Sept. d. J. anberaumt. Die Glänbiger dieser dref
Gantmassen haben sich an bemeldtem Tag Vormiktags 8 Uhr auf hiesigem Rathhaus bei Ausschlußstrafe
einzufinden; auch diejenigen, welche ihre Forderungen noch nicht rechtsbehörig liguidirt haben, solches
noch vorher gehdrig zu suppliren. Den 17. Aug. 180F. Oberamtmann und Gantgericht allda.
Weinsberg. Melchior Schreyer von Wüstenroth und Wilbelm Wenzel von Fürsienhütte sind
als conscribirte Rekruten in ihrem Heimwesen nicht mehr zu finden. Bei Verlost ihres Unterthauen-
rechts und Vermögens werden sie inner 4 Wochen vor ihr Oberamt citirt. Den 22. Aug. 1807.
* « Oberamt alldg.
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