Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 75. 1807,.— 
Königlich Württembergisches 
Stgats-und Regierungs-Blatt. 
1 Samstag, 5. Sept. 
  
  
  
  
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s. st-Departement. 4. d. 1. Sept. » - - « 
Kdnt·91’s««st Dep des Besolbung derre, * dlreeptz. Bn. verbo jeder Beraͤusserung 
Se. Koͤnigl. Maj. haben, bei neuerlicher Bestimmung der Oberforstmeisters-Besol- 
dungen, durch eine allerhöchste Resolution vom 28. März d. J. allergnaͤdigst zu verordnen 
geruhe, daß jeder Privat-Holzverkauf von Seiten der Oberforstmeister, oder sonst irgend ei- 
nes Forst-Beamten, mit unausbleiblicher Cassation, und wenn es anch nur ein halbes Meß 
beträfe, bestraft werden würde; auch soll keine Verschenkung, oder Ueberschreibung an ande- 
re, von dem zum Privat= Gebrauch ausgesezten Holz"Quanto, statt finden können. Decret., 
Stuttgart, in Königl. Forst-Depart. den 1. Sept. 1807. Ad Mand. S. Reg. Maj. 
Der Königl. ODb. Finanzkammer, Departement der directen Steuern, Menitorium an sämtliche- 
Justiz- und Cameral. Beamte, die Berichts-Erstattung und das Verzechniß über die steuerbaren, 
und bisher steuerfreien Objekte betr. d. d. 31. Aug. 180). 
Da die von den Organisations-Kommissarien und Cameral-Beamten verlangten Berich- 
te und Verzeichnisse über die steuerbaren und steuerfreien Objekte noch nicht vollständig ein- 
gekommen sind; so wird denjenigen Königl. Beamren= welche noch damit im Rüksiand sind, 
der gemessene Befehl ertheilt, solche in 14. Tagen um so gewisser einzusenden, als dieselbe 
nach Verskuß dieser Zeit durch eigene Boten auf Kosten der Saumseligen abgeholt werden- 
würden. Der. Seurtgart in Königl. Ober-Finanz= Kammer, Depart, der direkten Steuern, 
den 31. Aug. 1807. 
  
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Se. Koͤnigl. Maj. haben vermoͤge allerhoͤchsten. Dekrets vom 2. d. M. die 
zweite Secretaire-Stelle bei dem Forst= Departement dem. daselbst angestellten. #— emt 
Wagner zu übertragen gnädigst. geruht. 1 — 
( 
2 
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Stuttgart. Se. Königl. Maj. haben dem Gabriel Sptö einem 13. jährigem 
Knaben von Rottenburg, welcher einen andern beim Baden im Nekar- Fluße in eise anzus 
tiese Seelle gerathenen Knaben von g: Jahren mit Hülfe eines Holzfloßes aus dem Wasser- 
setogen hat, wegen dieser mit äusserster Anstrengung der Kräfte und eigener Lebensgefach
	        
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