Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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dienst- Ordens, und der Hof= und Finanzrath von Wekherlin, Ritter des Königl. Ci- 
Bilj Verdienst-Ordens; auf Grosherzogl. Badenschet Seite aber der geheime Hofrath Sens- 
burg, den erhaltenen allerhöchst= und höchsten Befehlen gemäs, die Unterhandlungen hier 
in. Eßlingen fortgesezt, und unter Beziehung auf die bei Eröffnung des Tausch-Geschäfts 
gzegeneinander ausgewechselten Vollmachten auf Ratification ihrer beiderseitigen Höfe folgende 
Uebereinkunft abgeschlossen: 
I) Abschluß über das Ganze des Württemberg-Badischen Tausches, mit Einschluß elniger 
« neuhinzugekommcnenGesenståndex 
Z.I-.ZuVollendungdesEvalvationS-Geschäftes,alsder-Grundlageeinesendli- 
chen Abschlusses über den ganzen zwischen beiden Höfen abgeschlossenen Tausch, hat man, 
nach Maagsgabe der angeführten Bestimmung des Staats-Bertrags, zuerst die Bilancen 
und Tarationen derjenigen beiderseitigen Tausch-Gegenstände zu berichtigen gesucht, welche 
zu den in den ältern Tausch-Verhandlungen schon begriffenen Gegenständen, nach den neuer- 
lich eingetretenen Verhältnissen und den Bestimmungen des erwähnten Staats-Vertrags 
noch weiter hinzugekommen sind. · ... « 
An solchen wurden von Koͤnigl. Wuͤrttemberg. Seite vorzuͤglich der Ort Nußbaum, 
die ehemalig teutsch ordischen Zehend-Antheile zu Grünwettersbach und Murschel- 
bach, die Steuer und andern Gesälle aus den auf Dietlinger Markung gelegenen Bir- 
kenfelder Gütern, und die Zehenden in dem von Gemmingischen Gebiete im Ha- 
genschies, auch die Dertinger Gefälle u Gochsheim; 
Auf Gros-Herzagl. Badenscher Seite hingegen die Ritter-Steuern zu Reuhausen 
Mfauhausen, die Schaffnerei Horb, nach Abzug des schon unter den ältern Tausch-Ge- 
genständen begriffenen Theils derselben, das Weiler Unterniebelsbach nebst der unter 
den aleern Württemberg. Tausch-Gegenständen begriffen gewesenen, nun aber an die Krone 
Wörttemberg wieder zurükfallenden Gefällen daselbst in Aufrechnung gebracht, und zu Be- 
wirkung eines endlichen Abschlusses, unter zu Grundlegung der ehehin stipulirten Summe 
von 40,000 fl. sich gegenseitig Evalvations-Berechnungen mitgetheilt, hieraus aber wegen 
endlicher Ausgleichung der sämtlichen alten und neuen Tausch= Gegenstände sich dahin verei- 
nigt, daß von der Krene Württemberg an den Großherzogl. Badenschen Hof noch eine baare 
Summe von Neuntcausend Gulden auf Georgii #807. hingusbezahlt werden, hiedurch 
aber nicht hur die gesammten Svalvations-Gegenstände, sondern auch die bei den abge- 
tretenen Beamtungen befindliche Mobilien und Baulichkeiten völlig kompenstrt, auch die 
HKsnigl. Württemb. Seits vorgebrachten Forderungen in Betreff der Tuttlinzer Oteupations= 
Kosten und des rükständigen Erb-Bestandgelds von Sponek abgethan leyn sollen. « 
» In Ansehung der — beiden Hoͤfen in den gegenfeitigen Landen zustaͤndigen Capitalien 
ober ist man, da dem Grosherzogl. Hause Baden eine groͤßere Summe in den Königl. 
Wärttemberg. Staaten, als der Krone Würtremberg in den Grosherzogl. Badischen zustehr, 
dahin übereingebommen, daß nicht sämtliche Aktiv= Capitalien gegenseitig übernommen wer- 
den, sondern Grosherzogl. Badischer Seies an die Krone Württemberg nur so viel Capita- 
lien abgetreten werden sollen, als diese an Baden übergeben kann. 
I. 2. JIs Gemäßheit dieser Uebereinkunft werden von der Krone Württembeeg die 
seintlichen Zehenden der Kellerei Heimsheim und der Herrenalbischen Pfleg Merkliny- 
gen in dem ganzen von Gemmingisch. Vogtei-Gebiete am Hagenschies, mit allen andern
	        
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