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IV.) Vertauschung der Grosherzoglich Badischen Waldungen auf dem! Dobel gegen
Haönigl Württembergische Waldungen an der Alb ünd im Hirschkopf. «-
s2j,Dadqs«,Grosh«exzo·gl. Haus Baden in und um den Dobel mehrere von dem
Wörttemb. Territorio umschlossene Waldungen besessen hat, so ist man, um den Grundsaz
der Epuration auch bei diesem Gegenstand in Anwendung zu bringen, über folgenden Wald-
tausch übereingekommen ½* I««’·.
Es treten nemlich des Herrn Grosherzogs von Baden Koͤnigl. Hoheit an die Krone
Württemberg ab: PäD„ « « «
n)folgejjdsWälduügeHW""
der Raierbrand 163 Morg. 2 Vrt. 18 Ruth.
Eiberg 48384 — 2 — 73 —
Kriegswald 374 — 1 — 18 —
das Frauen väldlen 18 — 3. — 20 —
Herrenaͤkerle 105 — 1 — 27 —
der Hüttenwald 427 — : — 4—
Zus. 1976 Morg. 3. Brt. 38 Rurh. Babischen Messes, und
y) die Herrschaftlichen Gehände und Gürer auf dem Dobel.
Dagegen überläßt die Krone Württemberg an das Grosherzogl. Haus Baden folgende
Waldungen: " « ’« ’ -—
im Hirschkopf 400 Morgen.
Unterwald 730 —
« Yxtterchal ,
;ngV. 5·6-—.-Vr.t.Rut.
*'. 346 — 3 35 Ruth
Zus. 1676 Mrg. Brt. Ruth. Badenschen Messes.
G. 22. Jeder Theil erhaͤlt die ihm überlassene Waldungen mit voller Sonrerainetät,
Eigenthum, Forst= und Jagdrechten, auch dem darauf stehenden Holz.
C. 23. Der Meßgehalt der von Baden abgetretenen Waldungen wird durch eine neue
Vermessung genauer untersucht, und nach diesem Erfund der von Württemberg abzutretende
Flächenraum definitiv bestimmt werden. Beiderseitige Waldbezirke werden versteint und in
Charten gelegt. Diese Geschäfte geschehen auf gemeinschaftliche Kosten, und jeder Theil
wird hiezu einen verpflichteten Geometer ernennen.
V. 24. Bei der Abscheidung der von Württemberg abgetretenen herrenalblschen Wal-
dungen wird folgende Grenzlinie, insoweit der neue Erfund des Messes nicht eine norhwen-
dige Abänderung veranlassen sollte, zur Norm angenommen: Man wird nemlich in Ansehung
der vom Unterwald abgegebenen 730 Morgen bei dem Holzbronnen anfangen, von da auf
das nächste Eck des Reusazer Feldes, und an diesem fort bis dahin gehen, wo der Neusazer
Weg oder die Hauptstraße von Reuenbürg nach Herrenalb in den Eichwald, die Scheidfuh-
ren genannt, einfällt. Von hier wird sodann die Grenze des Tannenwaldes bis zu dem auf
Würitembergischer Seite bleibenden Eichelgorten zur Badischen Grenze angenommen. Von
dem Eichelgarten an zieht sich die Linie hinter den Rotensoler Gütern vorbei, in die Klinge