Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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genauer zu erheben, worauf dann von Seiten Wuͤrttembergs die Schuldverschreibungen von einer dem 
Siesultat dieser Untersuchung entspeechenden Summe an Baden werden ausgefelgt, auch die inzwischen 
etwa erhobenen Waisenkassengelder an den Badischen Verwalter werden übergeben werden. Sollte sich 
bei der trwähnten Untersuchung ergeben, daß unter den von Seiten Würtrembergs zur Hand genommenen 
Capitalbriefen solche befindlich seien, deren Eigenthum einer Groc herzozl. Kitchen-Fabrik zuständig ist, so 
wird man auch solche an die Eigenthümer auözufolgen keinen Anstand nehmen. Z # 
IX.) Ueber die Sustentation der Geistlichen in den Klöstern St. Georg in Villingen, 
St. Peter und St. Blasii. 
6. 52. In Absicht auf die Concurrenz zu den Penstonen der Klosser-Geistlichen zu St. Georgen in 
Villingen, St. Peter und St. Blasien hat es bei der zwischen den belderseitigen Bevollmächtigten s. d. 
16. März d. J. getroffenen Uebereinkunft, welche s. lit. D. betliegt, und den darin enthaltenen Bestim- 
mungen sein Verbleiben. 
X.) Die über den Sinn und Aunwendung dieses Vertrags etwa entstehenden Zweifel 
ç · und Anstaͤnde betreffend. 
6. 53. Wenn über den Sinn oder die Anwendung des gegenwärtigen Vertrags sich Zweifel und An- 
stände ergeben sollten, so werden beide Hofe seviel möglich faktischer Vorkehrungen sich enthalten, und 
sich vielmehr angelegen seyn lassen, durch freundschaftliche Communication ährer gegenseitlgen Unsicht die 
selben zu heben, und auch dadurch das bestehende gute Vernehmen zu erhalten suchen. 
Gegenwärtiger Vertrag wird auf allerhöchste und höchste Rat fikation avgesezt und durch nachste- 
bende Unterschriften bekräftiget. Eßlingen, den rö. April 18.7. » 
Koͤnigl. Wuͤrttemberg. Bevollmaͤchtigte: Groshe gl. Badisch. Bevollmaͤchtigter: 
(L. 8.) Joh. August v. Reuß. *!-*• 
(L. S.) Joh. Fried. Christ. v. Weisser. (L. 8.) Ernst Philipp Sensburg. 
(L. 8.) Ferd. August Heinr. v. Weckherlin. " 
  
Se. Königl. Maf. haben vermsg! allerhöchsten Decrets vom 20. Aug. den Ercon- 
ventualen Theodor Ehrenfried von Schönthal zu der erledigten Cooperatur in Radolph= 
zell allergnädigst zu ernennen geruht. 
  
Ludwigsburg. Die Königl. Cameral-Verwaltung Ludwigsburg, wird am Mittwoch den 16. 
Sept. Vormitlags 0 Uhr über die Leeterung von loo Zentn. Heu und 122 Fuder Stroh, für die Koͤn. 
Maiereien Ludwigsburg und Monrepos Mkorde treffen. Die Liebhaber dazu wollen sich in dem Verwal- 
tungs-Gebäude einfinden. Deu 4. Sept. 1807. Cameral-Verwaltung allda. 
Bietigheim. Da die Kirche zu Rechentshofen eingegangen, so sind die dortige Mobfliar-Stücke, 
worunter eine kleine aber noch gute Orgel, ein silberner vergoldeter Kelch, mit Patin= silberne Ho- 
stien = Capsel, 1 zinnerne schdne Altar= Kanne, Kanzel-Altar= Taufstein= Tuch, und noch andere Stüke, 
auch Tücher befindlich, nach allerhöchstem Befehk zum Verkauf ausge egt, wozu von unterzeschneter 
Stelle Mittwoch der 16. Sept. d. J. Vormittags 0 Uhr bestimmt, welches andurch öffentlich bekannt 
gemacht wird, damit sich die Liebhaber in Rechentshofen einfinden können. Den 20. Aug. 1807. 
Marggröningen. Da die zum Behuf der Kbnigl. Maserefen La dwigeburg und Monrepos in 
Abstreich gebrachten 1000 Cntr. Heu und 122 Fuder Stroh allergnädigst nicht ratisscirt worden, so solle 
zufolge ergangenen allergnädigsten Decrets vom 28. Ang. ein nochmaliger Abstreichs Versuch vorgenom- 
men werden, wozu Mogtag der 74. dieß bestimmt ist. Es wird also solches zu dem Ende befannt ge- 
macht, damit sich die Accords-Liebhaber an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr in der hiesigen Came- 
ral Verwaltung elnfinden, und der Ubstreichs, Berzandlung beiwohnen moͤgen. Den 7. Scpt. 1807. 
.. Cameral-Verwaltung allda. 
Kl. Urspring. Dle Cameral= Verwaltung daselbsi ist allergnädigst legitimirt, 200 Schfl. Dinkel 
gegen baare Bezahlung fn guter Münze zu verkaufen, wozu die Liebhaber hiemit eingeladen werden. 
Den 2. Sept. 180 7v. Cameral-Verwalkung alldg.
	        
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