Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Erkenntnisse des Koͤn. Ober-Tustiz, Collegii IIten Senots in Ete-Sackn. 
Stuttgart. Den 2. Jul. wurde geschieden: Friedrich Herrmann von Rossach, Mer- 
chinger Patrim. Amts, Kl. von Christina Margaretha, geb. Graser, Bekl. wegen Ehebruchs- 
und leztere in die Kosten verurtheilt. · 
,13.Aug.ImmanuelFegertVonLomersheiimMaxilbronnerOberamts-.Kl.vonEcv 
tharina, geb. Scheck, Bekl. ex cap. quali detert. unter Verurtheilung der leztern in die Kosten. 
Eod. wurde die Ehe des Michael Kuttler von Wankheim, St. Andräischer Patrimo- 
nial= Herrschaft, und der Margaretha, geb. Reuschin, ex cap. doli annullir#,, und leztere in 
die Kosten verurtheilt. 
—. 
Bei der neuen. Huthen-Eintheilung des Kirchheimer Oberforsts haben-Se. Königl. 
Maj. vermög allerhöchsten Decrets vom zo. Julii d. J. die zu besezen gewesene Reisigen 
Försters-Stellen nachfolgenden Personen zu überttagen allergnädigst geruhet: 
1) Die Oberfersters-Stelle, und die Blaubeurer Huth, dem bisherigen Wakdinspector 
Zaiser zu Alpirspach und Reichenbach. 
2) Die Denkendorfer Huth, dem bisherigen Kloster-Förster Bischer zu Denkendorf. 
3) Die Bissinger Huth, dei bisherigen Fußgehenden Förster Daumüller daselbst. 
4) Die Kirchheimer Huth, dem bisherigen Reisigen Förster Maier zu Beuren. 
# §) Die Wiefenstaiger Huth, dem bisherigen Revier-Förster Ignaz NRezer zu Wie- 
'enstaig. -.:.— (-- . : ««· 
, 5 Die Ditzenbacher Huth, dem bisherigen Reisigen Förster Kolb zu Reidlingen. 
7) Die Suppinger Huth, dem bisherigen Klosters Förster Baas zu Seissen. 
8) Die Ringinger Huth, dem bisherigen Reisigen Förster Rieker zu Zell. 
  
Dem Könegl. General-Münzwardein ist ein Brabanter Thaler zugestelle worden, bei 
dessen Umersuchung sich ergeben hat, daß er ganz aus einer Composttion von Zinn und 
Msünz besteh#. Ungeachtet das aussere Gepräg schon mehrere Kennzeichen der Falschheie 
leicht entdeken läßt, indem die Buchstaben der Umschrift zum Theil versezt, oder nicht gut 
gusgedröft sind, auch die Umschrift des Rands unkenntlich ist; so nimmt man doch Anlaß, 
das Publikum vor dergleichen falschen Münze zu warnen. Stuttgart, den 10. Sept. 1807. 
« «Kön.Ober-Regierung,Ober-Y0»1tth-Dcpart. - 
1Kapsfenburg".,NachallergnädigstemBefpxhtwerpenvciderhicsikzetF;-KVMSLGrund-Bewus- 
tung Freitag den 18. d. M. Vormittags 314 Schfl. Dinkel an den Meistdietenden verkauft, worzu die 
Kiebhaber eingeladen werden. Den 3. Sept. 1805. Cameral-Berwallung allda. 
Haüorll. Nach allergnäébigstem Befebl von Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. Depart. 
d. d. 1F. Jul. d. J. wuree die Verkaufung nachstehender herrschaftlchen. Gebaude und Göter zu Weß- 
heim und Oedendorf allergnbdigst resolvirt, zu deren öffentlichen Verkauf der 21. Septemb. anberaumt 
ist. Es künnen dader die hiezu Kusttragenden die Gebaure und Güter täglich in Augenschein nehmen, 
und sich gedacten Tagö, Morgens 8 Uhr in dem Pfiegbof zu Westheim im Rosengarten bei der öffent- 
lichen Versteigerung einfinden. Wobei noch bemerkt wird, daß nur #tel oder die Hälste des Kaufschil- 
lings baar bezohlt, daos Vebrige aber zu 5 p. Ct. verzinbt werden durfe. Die Gebäude und Güter 
sind felgende. I. Zu Wesiheim: a) der Pfleghot; ein sehr geräumiges Wohngebäude mit einem Quer- 
Bau, wovon das Hauptgebäude 75“ lang und 20“ breit, das Quergedäude aber 30, lang und 25 breit
	        
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