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!| Königl. Ober-Regierung, Ober-Polizey-Departement.
Unter allen Verwüstungen, welche die in dem dießjährigen Sommer entstandenen Hoch-
gewitter nach sich gezogen, hat sich die am 14. Jul. dieses Jahrs durch Hagel und Sturm
entstandene Zerstörung, wodurch die Tuttlinger Amtsorte Aldingen, Trossingen und
Schwenningen und die von Enzbergischen Patrimonial-Orte Mahlstetten, Böttingen, Kö-
nigsheim und Irrendorf in eine höchst traurige Lage versezt worden sind, auf eine fürchter-
liche Weise ausgezeichnet.
Zu Aldiugen beträgt der Verlust an zerstörten und beschädigten Gebäuden, wenigstens
15000 fl., und der Feldertrag auf der ganzen Markung wurde in der Maase vernichtet,
daß in gegenwärtigem Jahre gar keine Erndte Sta#t fand. In den übrigen Orten ist zwar
der Gebäudeschaden weniger beträchtlich, und die Vernichtung des Feldertrages nicht so all-
gemein. Doch blieben in Trossingen von dem Winterfeld nur etwa roo Morgen, und von
dem Sommerfeld 66 Morgen übrig, welche der Hagel nicht gänzlich verwüstet hat. Zu
Schwenningen ist der SErtrag des Winterfeldes zur Hälfte, und der des Sommerfeldes fast
ganz zu Grunde gerichtet, und in den 4 Enzbergischen Ortschaften wurde der Berlust an
Felderzeugnissen aller Art zusammen auf 1 31,453 fl. angeschlagen.
Borzüglich sind die Inhaber der theils eingestürzten, theils mehr oder minder beschä-
digten Gebäude zu bedauren, welche auf Eneschädigung aus der Brandschadens-Versiche-
rungskasse, da dieses Institut mr auf Brandschäden boschränkt ist, keine Ansprache machen
bönnen; und bei den enzbergischen Orten kemmt noch hinzu, daß ihr Boden ohnehin nicht
ergiebig ist, daß sie insgesammt außerordentlich verschuldet sind, und der Orr Irrendorf in
kurzer Zeit zweimal abgebrannt ist.
Je groͤßer unter diesen Umsraͤnden der Nothstand der Verungluͤkten, besonders der aͤr—
meren Klasse, ist, je trüber ihre Aussichten auf den kommenden Winter und selbst auf me#-
rere Jahre hinaus sind, wenn sie nicht in den Stand gesezt werden, ihre Felder zu bestel-
len, und für sich und ihr Vieh die nothwendigsten Bedürfnisse herbei zu schaffen; desto
gerechter ist ihre Ansprache an die Wohlthätigkeit ihrer Mitbürger; und da Se. Königl.
Majest. bereits die Abgabe der nöthigen Winter= und Sommersaat Früchte von den Königl.
Fruchtvorräthen verfügt haben; so läßt sich auch von den Gemeinden und einzelnen Anze-
hörigen des Königreichs erwarten, daß sie nach diesem erhabenen Beispiele von Mildthiirig=
beit das Entbehrliche von einer ergiebigen Erndte oder einem reichen Herbstertrag zu Erleich-
terung ihrer unglücklichen Mitbrüder anwenden werden, und daß es hiebei keiner andern
obrigkeitlichen Anordnung bedarf, als nur die Stelle zu bezeichnen, an welche diejenigen
ihre Beiträge abzugeben haben, die aus freyer Entschliessung ihr thätiges Mitleiden an den
Tag legen wollen. «
In dieser Hlnsicht wird hiemit verordnet, daß in jedem Oberamtsbezirk der aufgestellte
Amtspfieger, oder in dessen Ermanglung eine andere von dem Oberamte hiezu besonders zu
ernennende oͤffentliche Person die Obliegenheit haben solle, saͤmmtliche Beitraͤge der zum
Oberamte gehoͤrigen Communen und Privatpersonen in Empfang zu nehmen, und an das
Oberamt Tuttlingen, welches zu dem Ende einen eigenen Einnehmer zu bestellen hat, mit
einem über die Kontribuenten und ihre Beiträge zu führenden Verzeichniß einzusenden.
Jedem Koneribuenten wird ausdrüklich freigestellt, die Verwendung seines Beitrazs