Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 82. 1307. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Dienstag, az. Sept. 
  
  
  
—. 
Kdnigl. Berordnung, vom 9. Sept. 1807. die Bildung Kathol. Gernisons-Gemeinden betr. 
Se. Koͤnigl. Majest. haben vermoͤge allerhoͤchsten Deerets vom 9. Sept. allergnaͤ- 
digst zu verordnen geruhet, daß in Stuttgart und Ludwigsburg eigene katholische Garni- 
sons-Gemeinden unter der Aufsicht der kathol. Pfarrer gebildet, und zu diesem Ende die 
beiden bereits vorhandenen kathol. Feldprediger angestellt werden sollen. 
" Zeugnisse über Delinquenten betr. p ztlich 
Da die Bestimmung koͤrperlicher Strafen bei vorkommenden Verbrechen wesentlich von 
der individuellen physischen Beschaffenheit des Delinquenten abhaͤngt, und daher nothwendig 
ist, vor deren Erkennung legale Kenntniß hievon zu haben; so wird saͤmmtl. Ober- Stabs- 
und Patrimonial-Aemtern hiemit aufgegeben, kuͤnftig bei allen Faͤllen, wo eine Leibesstrafe 
eintreten kann, jedesmal ein äeztliches Zeugniß über die Gesundheitsumstände und übrige 
körperliche Beschaffenheir der Verbrecher und ob und wie fern solche zur Verrichtung köer- 
perlicher Arbeiten tüchtig seyen? den Acten unfehlbar beizuschließen. Decret. Eßlingen, im 
Königl. Ob. Justiz-Collegio, I. Senats, den 11. Sept. 1807. Ad Mand. Saer. Reg. Maj. 
Decret des Koͤnigl. Kriegs-Collegii, die Einsendung der Rechnungs-Ertracte über die na 
führende Ausrüstungs,Ersaz= und Cautions-Gelder von Deserteurs betr. ¾ d. 21. Sept. 1807. 7“ 
Da von mehreren Ober= und Staabs-Aemtern der zu Belegung der Kriegs-Kassa-Rech- 
nung nach bisheriger Verordnung einzusendende Ertrakt aus den Amts= Rechnungen über 
die nachführende Ausrüstungs-Ersaz= und Cautions-Gelder von Deserteurs auf Georgit 1907. 
nech nicht eingekommen; so wird denjenigen Königl. Beamten, welche noch damit im Rük- 
stand find, hiemir aufgegeben, diesen Ertrakt: in Bälde zur Königl. Kriegs-Casse einzusenden. 
Decret. Stuttgart in Königl. Kriegs-Collegio den 21. Sept. 1807. —- 
DeckkkdekKönigLOber-Finanz-«»Kammer,Depart.derindikexxe.n««s0ketlekg 
an saͤmmtl. Cameral, Beamte, die Einsendung eines Verzeichnisses uͤber die, fuͤr die 
neue Stadt= und Dorf= Umgelder erforderlichen Sigille betreffend. 
d. d. II. Sept. 1807. 
Da bei der nun in allen Theilen des Königreichs eingeführten Umgelds) Gleichförmig-
	        
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