Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Rechts-Erkenntniß des Kön. Ob. App. Trib. zu Tuͤbingen. 
In der Arpellations-Sache von des Königl. Ober- Justiz= Collegiums Iten Senate zu 
Stutrgart, zwischen dem Oberamtmann D. Steeb in Calw, Beklagten, Appellanten an ei- 
nem, und dem Ca#l Freiherrn von Wichter zu Stuttgart, Klágern, Appellaten am andern 
Theil, die Rechtehnzigkeit einer Schuldslage betreffend, wird die Appellation, wegen Män- 
gels an einer Weschwerde nicht angenommen, und Appellant theils in die Prozeßkosten die- 
ser Iustanz, theils in eine Fiscal- Strafe verurtheilt. Den 24. Sept. 1807. 
Erkenntnß des Kön. Ober-Jusiz. Collegi#e llten Senats in Cioil-Sechen. 
Stuttgart, lo. Jul. wurde die von dem: Hof-Messerschmid, Joachim Ankelen zu 
Reuttlingen, Sekl. Appellanten wider den dortigen Beker Jacob Peter Fischer, Kl. Appel-= 
laten wegen Beunzung einer Zemei#isthasrlichen Gipsmähle ergriffene Appellation wegen Man- 
gels in den Fortnalien nicht angenommen. « H · 
18. Jul. In der Appellarions-Sache von Herrenberg zwischen Regina, des Ulrich 
Lutz von Girtringen Eheweib eum Curat. Klägerin, Appellamin an einem, sodann Schult- 
heiß Zinser, Jehgun Jrcob Luß, Georg Michgel Lutz, Salomo Vetter, Jacob Frasch, 
Jacob Morhigmss, „ad dessen Litis Denunciaten, Peter Nißle „saͤmtlich von Gärtringen, 
Bekl. Argelaten am andern Theil wurde die Lententia a qua als nichtig aufgehoben, cm- 
—s 
Se. Königl. Maj. haben vermöge allerhöchsten Decrets vom 26. Sept. dem Hof- 
rath und Cameral-Verwalter Rieger in Schorndorf die unterthänigst nachgesuchte Entlas 
sung in Gnaden zu ertheilen geruht. 
  
Tübingen. Docl. August Herrmann Gmelln aus Tübingen ist unter di 
Sui . ter die Zahl 
der Koͤnigl. Ädvokaten aufgenommen und bei dem Koͤnigl. Obereribuhal immatriculirt Sohl 
den. Den 24. Sept. 1807. - - . 
  
RottenbnramNekar.DieKkngLCa.meral-Mrwaltunankerz cranz 
die in der aufgehollenen Carmeliter und der sogenannten Alt- Sn aalb bun ale eu gst beanftrage. 
Aufstreich zu verkaufen. Der Verkauf dieser Glocken, welche mittelmäsiges Gewicht haben, wird am 
Monrag den §. Oct. vorgenommen werden, worzu die Lebhaber des Morgens um 8 Uhr auf dem Came- 
al-mt erscheinen mögen. Den 2###. Sept. 1807. Cameral-Verwaltung allda. 
„Hochdorf bei Hochberg, Waiblinger Oberamts. Nach allergnädigster Verordnung werden eine 
große und sieben kleine Kdnigl. Maiereien zu Hochdorf auf neun Jahre von Lichtmeß 188. bis dahin 
1717. aufs nene in Pacht gegeben) zugleich aber auch mit dem Stükweisen Verkauf der zu zwei der klei- 
nen Maiereien gehdrigen Güterstüke der Versuch gemacht werden. Die große Maierei aihle ausser einem 
geraumigen Wohnhaus und allen erforderlichen Wirthsschafts-Gebäuden an Aeckern in allen 3. Zeltgen 
ungefähr los Morgen, an Wiesen, Gärten und Ländern 12 Morgen 37 Prt. jede der kleinen Maiereien 
aber an Aekern ungefähr Zot Morgen, und an Wiesen, Gärten und Ländern 37 Mrg. und hat ein Be- 
ständer der leztern an Gebäuden nichts als einen Antheil Scheuren zu Aufbewahrung der Frächte zu ge- 
nießen. Die Liebhaber zu einem Pacht oder Kauf konnen die Gebäude und Güter täglich beaugenscheini- 
gen, und sich dißfalls bei dem Ortsschultheilen melden; zu der Verleihung selbst aber und dem Verkaufs= 
Versuch am Dienstag den 20. Okt. d. J. Morgens 8 Uhr sich in dem Amthause zu Hochberg mit hin- 
länglichen Zeugnissen über ihr Prädicat und Vermögen einfinden, wobef noch bemerkt wird, daß der Be-
	        
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