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mäßheit der allerhoͤchsten Bestimmung durch das Dekret vom 26. July dieses Jahrs
die Naturalien, bis zu einer weiteren allgemeinen Bestimmung, wie bisher, mithin
auch die Wein-Besoldungen, heuer ganz — .
b) allen übrigen aber, die entweder nach dem Jahr 1#80# # angestellt, oder seither auf an-
dere Aemter in den Penstons= oder Qniescenten-Stand gesezt worden, die vorhin ge-
nossenen Wein-Besoldungen noch bis Martini in natura abgereicht werden, wenn nicht
etwa einem oder dem andern die neue Besoldung oder Penston schon früher regulire
worden wäre, in welchem Falle blos das Ratum von Georgii bis zur Zeit, wo der
neue Gehalt bestimmt worden, abzugeben ist.
Ausnahmen hievon machen diejenigen Justiz= und Cameral-Beamte, welche auf ent-
ferntere Stellen versezt worden, wo kein Weinwachs ist. Diesen Dienern gedenken Wir
auch das Ratum, welches sie von ihrer vorigen Wein-Befoldung zu fordern haben, in
Geld bezahlen zu lassen.
Was nun nach Abzug aller solchen Abgaben und Prästationen an Weingefillen noch
übrig bleibt, soll in die berrschaftl. Kellereien eingeführt, dort wohl sortirt ver vahrt und
bis auf weitere Bestimmung aufgehalten werden.
Schließlich befehlen Wir Unsern Cameral-Beamten, daß sie sogleich nach beendigten
Keltern-Geschäften den Nach-Herbst-Bericht vorschriftsmäßig und unter Beilegung einer
Wein-Tabelle erstatten, und den Aufwand, welchen die Erhebung und Besorgung der Wein-
Gefälle verursacht, in einem doppelten Verzeichniß zur Genehmigung einberichten sollen.
Daran 2c. Stuttgart, in Königl. Ober-Finanz-Cammer, Landwirthsch Depark., den
5. Okt. 1807. « Ad Mand. S. Reg. Maj. propr.
Se. Königl. Majest. haben vermöge allerhöchsten Decrets vom 4. Oct. den vor-
maligen Cammer-Gerichts-Assessor von Reurath zum Director des 2ten Senats des
Königl. Ober-Justiz-Collegii allergnädigst zu ernennen geruht.
Der Auditor Faber von der Ariillerie ist zum Leib-Regiment Chevaurlegers als Au-
ditor versezt — und der Advokat Kraft von Herrenberg zum Auditor bei der Artillerie
allergnädigst ernannt worden. Den 4. Oect. 1807.
Vermoͤge allerhoͤchsten Decrets vom 30. Sept, haben Se. Königl. Majest. die
von dem Freiherrn v. Röder geschehene Uebertragung des Patrimonial-Gerichts zu Mau-
ren an den Königl. Staabs-Amtmann Breuninger von Weil im Schönbuch allergnä-
digst zu genehmigen geruht. «
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Mundelsheim. In Gefolg allergrädigsten Befehls vom a8. v. M. soll der Transport des
herrsch#tl. Weinmosts zu Mundelsheim und Hesigbeim zur Kdnigl. Hof= und Domisnekammer= Haupt.,
Kellerei in Stuttgart salva ratificatione in Abstreich veraccordirt werden. Zu dieser Verhandlung ist
Samstag der 10. dieß ausersehen, wozu die Liebhaber mit dem Anhang eingeladen werden, daß sie sich
as gedachtem Tag Morgens 9 Uhr auf dem Rathhaus zu Mundeleheim einfinden sollen. Deu 3 Okt.
807. Cameral-. Verwaltung Liebenstein.
Vaihingen. Bei der vormallgen Königl. Kellerei allhjer sind ungefäpr 27 Aimer 180z## Ge,
wächs und 5 Imi 1 Maas Weln-Branntwiin zu verkaufen, welche den 15. dieß in bffentlichen Aufstreich