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Eintheilungen
I) der sämtl. Fürstl. Gräfl. und Adelichen Besitzungen, und
II) der Patrimonial-Güter= und Aemter in die Kreise des Königreichs vermöge Kön.
Sctaats-Ministerial Decrets v. 15. März 1807v. allergnädigst genehmigten, haben Allerhöchst-
Dieselben zugleich noch weiters zu verordnen geruhe:
» 1) Daß diesenigen adelichen Gutsbesitzer, welche von ältern Zeiten her der Landesho-
heit Se. Königl. Majs. unterworfen sind und zum Theil weniger und geringere Juris=
dictions-Rechte besißen, als das Organisations-Manifest den Rittergutsbesißern zuschreibt, nur
die hergebrachte Jurisdictions-Rechte, nicht aber die, welche leztern überlassen sind, auszu-
üben haben. Sodann sfind
.2) von den Patrimonial-Amtsorten entfernt liegende einzelne Höfe oder Unterthanen
vorzüglich um Einfachheit in den polizeilichen Anstalten zu bewirken, demjenigen Kreise zu-
getheilt worden, in welchen diese einzelne Gegenstände gelegen sind. Es mussen mithin ver-
möge des Organisations-Manifests für dieselbe entweder eigene Justitiarien von den Gutsbe-
sitzern angestellt, oder benachbarte Königl. Beamte oder Justitiarien damit beauftragt werden.
Diese Allerhöchsten Verordnungen sowohl, als auch die von Sr. Königl. Maj. genehmig-
te Eintheilung der Fürstl. Gräfl. und adelichen Besitzungen und Güter, so wie die Einthei-
lung der Patrimonial-Aemter werden daher hiemit zur allgemeinen Kenntniß und resp. Nach-
achtung bekannt gemacht. Stuttgart, in Kön. O. Landesregierung, den a1. März 1807.
Se. Königliche Majestät haben allergnädigst gernhet
durch ein allerhöchstes Decret vom 23. März den Kammerjunker Legationsrath von
Otterstedt zum Kön Kammerherrn, und den Grafen Friedrich von Zeppelin zum Kam-
merjunker unter der Anciennete vom 24. Jun. 1801.;
den bißherigen Rittmeister von Mylius von der Garde du Corps zum Major und
Flügeladjutanten, bei des Herrn Feldmarschall Herzog Louis HcVheit;
und den bißherigen Prem. Lieutenant von Gaisberg von der Kön. Garde du Corps,
zum Rittmeister bei derselben zu ernennen.
Von Sr. Kön. Maj. ist an die Stelle des von seinem Posten entlassenen Oeconomie=
Raths Breunlin der gewesene Hauptmann Wiedenmann zum zweiten Mitglied der
Kin. Bau= und Gartencommission Ludwigsburg mit dem Charakter eines Hof-Oeconomieraths;
und durch ein allerhöchstes Decret vom 20. diß der Forstrath Maier in Ellwangen zum
Mitglied der Kön. Forstdirektion;
der in Schwiebertingen wohnende Kamerrath Rosehky durch allerhöchstes Deer. v. 22 März
zum Ober-Aufseher über das Personale und die Geschäfte auf dem dasigen Kön. Landgut;
und vermäöge allerhöchsten Decrets vom à1 März der bißherige Hofgärtner Höllwarth
zum Ober-Hofgärtner ernannt worden.
Stuttgart. Leztern Sonntag den 15. diß Morgens 4 Uhr wurde ein neugebohrnes lebendiges
Kind weidlichen Geschlechts in einer Zaine vor einem allhiesigen Privathause ausgesezt gefunden. Das
Kind war sorgfältig in Baumwolle eingewickelt, und mit einigen Stäcken Leinwand bedekt. Wer Spu-
ren zu Enrdekung der treulosen Mutter dieses Kinds anzugeben im Stande ist, wird aufseferdert, hie-
von das Königl. Sadteberamt zu benachrichtigen. Den 20. März 1805.