Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 93. 1807. 
Koͤniglich-Wuüͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
#. 
  
Dienstag, 37. Ock. 
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—. 9 — * 2 — 
Kdnigl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. Depart. Die Einsendung 
der, von aufgehobenen Ober= und Kameral. Beamtungen übernommenen Sammlungen 
« «vonGe-ezcnUtsterordnungenbetr.d.d."16.Oct.—1807. 
Da seit dem unterm 15. Jul. d. J. erlassenen und durch gegenwaͤrtiges Blatt S. 317. 
bekannt gemachten Decret, die Sammlungen von Gesezen und Verordnuͤngen, welche sich 
bei Ober= und Cameral-Beamtungen, die dur5 die Aemter-Combination aufgehoben worden, 
befunden haben, nur erst von einigen wenigen Zeamten eingeschikt wurden; so wird dieser 
Befehl hierdurch mit dem Anhang wiederholt, daß diesenige Beamte, welche das Inventa- 
rium von aufgehobenen Ober= und Cameral-Aemtern zu übernehmen gehabt, innerhalb 8 Ta- 
gen Berichr erstatten sollen, ob darunter auch Sammlungen von Gesezen und Verordnun- 
gen gewesen seien, und ob sie solche an die Registratur der Königl. Ober-Finanx-Kammer 
mit einem Verzeichniß eingeschikt haben. Deer. Stuttgart in Koͤnigl. Ober-Finanz-Kammer, 
Landwirthsch. Departement, den 16. Oct. 18e7. “ 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz= Collegst I. Senats. 
Eßlingen, den 13. Sept. wurde Benedict Deuringer, von Niederbingen, Oberames 
Weingarten, wegen Feuereinlegens, neben Erstattung der aufgegangenen Inquisttions= und 
Prozeß= auch Schaden-Ersaz-Kosten zu einer sechsjährigen Zuchrhausstrafe verurtheilt. 
ibid. Den 18. Sept. wurde Johann Jacob Haug von Ostdorf, Balinger Oberamta, 
wegen Todschlags, neben dem Ersaz der Juquisitions- Azungs- auch Waleerischen Cur-Ko- 
sten mit einer zweijährigen Festungsarbeit belegt. 
lbic. Den 10. Sept. wurde der Schuster Jehann Bunz von Murr, Marbacher. 
Oberamts, wegen wiederholten Diebstahls, neben Verureheilung in sämtliche verursachte Ko- 
sten zu einer dreijährigen Festungsarbeit, die ersten sechs Wochen in Springen verurcheile. 
lbi. Den 1. Oct, wurde das Franz Hegelsche Eheweib Sabina und die Magdalena 
Abtin von Straßdorf, Patrimonialamts Hohen-Rechberg, wegen Brandsiiftung, neben Er- 
saz aller Kosten zu Erstehung einer 4 jährigen Zuchehausstrafe verurtheilt. 
lbid. Den 3. Oct. wurde Johann Georg Siller von Dauerberg, Baknanger Ober-
	        
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