Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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amts, Zimmermann, wegen wiederholten Pferddiebstahls, neben Bezahlung der Ajungs- 
und Inquistions.Kosten zu einer sechsmonathlichen Festungsstrafe verurtheilt. 
ldid. Den 4. Oct. wurde der in Weinsperg zur Untersuchung gekommene Johann 
Schüz von Oberhöfen, Fürstlich Hohenloh-Waldenburgischer Patrimonial= Hertschaft, wegen 
des in Consortio mit vier andern Diebsgesellen an Hayum Aaron zu Leerensteimsfeld in der 
Nacht vom 12. auf den 13. Jul. 1806. verübten Diebstahls, neben Bezahlung der Ar- 
rests= und Untersuchungskosten, auch Vergütung des Schadens, zu einer zehenmonathlichen 
Festungsarbeit condemnirt. « 
Ibid. Den 7. Oet. wurde Johann Martin Koser von Steinheim an der Murr, Mar— 
bacher Oberamts, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Arrests- Azungs— 
und Untersuchungskosten, auch Verguͤtung des Entwendeten, zu einer einjaͤhrigen Festungs—- 
arbeit, und zwar die ersten vier Wochen in Springen verurtheilt. 
Erkenntniß des Königl. Ober-Justiz. Cellegbe II. Senats in einer Eibil-Sache. 
Stuttgart, den 12. Aug. wurde die Appellation des Johann Georg Schell, Stein- 
hauer in Gaisburg, Johann Georg Höfer, Zimmermann in Berg und Georg Christian 
Dreislein, Schmid allda, Appellanten wider Eudwig Jacob Biblen, Burgermeister in Un- 
tertürkheim, Appellaten wegen Temerität für nicht erwachsen erkannt, und die Appellanten 
zur Bezahlung der aufgegangenen Appellatio#s-Kosten verurtheilt. · 
  
Se. Koͤnigl. Maj. haben allergnaͤdigst geruht, den Freiherrn Anton von ulm 
auf Erbach durch ein allerhöchstes Decret vom 23. Octob, zum Königlichen Kammerherrn 
zu ernennen. 
Durch ein allerhöchstes Decret vom 13. Oct. haben Se. Königl. Maj. dem Amts- 
schreiber Herbort zu Stuttgart seinen bisherigen Rang als geheimen Cabinets-Secretair 
vorzubehalten geruht. · 
  
  
Se. Koͤnigl. Maj. haben den Pfarrer M. Dillenius in Hemmingen, welcher 
Allerhöchstdenselben die Zte Auflage seines griechisch-deutschen Wörtrruchs allerumerthänigst 
übersandte, zum Zeichen Ihrer höchsten Zufriedenheit mit einer kostbaren goldenen Tabatiere 
zu begnadigen geruht. » 
  
SthattsDanunmehr-sämtlicheObligationen-fükdievomchber1805.bis 
Georgli 1807. bei der vormals gemeinsamen Schuldenzahlungskasse angeliehene Capitalien, 
fertig sind; so werden die auswärtigen Besizer der Interimsscheine hiemit aufgerufen, solche, 
zu Bezwekung mehrerer Sicherheit und Abkürzung des Geschäfis, an die nächstgelegene 
Amtspflegen zu übergeben, welche alsdann die gesammelte Interims= Scheine zumal, mit 
einer Consignation an den Rechnungsrath Hoß, bei der Heuwag in Nro. 442. wohnhaft, 
einsenden, und von djesem die förmliche Obligationen zur Aus#heilung an die Darleiher, 
erhalten werden. Den 24. Oct. 1807.
	        
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