Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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55 Friedrich Hagr, Beklagt. wegen Ehebruchs, unter Verurtheiluag des leztern in die 
osten. 
Eod., wurde Christoph Bek von Uncerbrüden, Baknanger Oberamts, mit seiner Ehe- 
Annullations-Klage gegen Anna Maria geb. Munz, Bekl., ab= und zur Fortsezung der 
Ehe angewiesen, cum condemnatione in expens. 
  
“ 
Se. Königl. Majs. haben allergnädigst geruht den Major v. Wolff von der Garde 
zu Fuß zum Obrist-Lieutenant und Commandeur des vakanren usten leichten Infanterie-Ba- 
taillons zu ernennen, und dagegen 
den bei diesem Baraillen bisher gestandenen Majfor von Bünau, als solchen zur 
Garde zu Fuß zu versezten 
den Staabs-Ritemeister des Leib-Regiments, v. Ziegesar zum Flügel Adjutanten bei 
dem Genergl-Lieutenant der Cavallerie Herzog Heinrich, und 
den bisherigen Lieutenant der Garde du Corps v. Amerongen zum Scaabs-Riet= 
meister und Flügel-Adjuranten des Kronprinzen zu ernennen. Den 28. Oct. 1807. 
Vermöge allerhöchsten Decrets vom 23. Oct. haben Se. Königl. Maj. dem bishe- 
rigen Raths-Consulenten und Stadtschreiber Christoph Heinrich Lieb von Biberach, die 
erledigte zweite Secretariats-Stelle bei dem Königl. Obrr-Appellations-Tribunal zu über- 
tragen allergnädigst geruht. J 
Durch ein allerhoͤchstes Decret vom 24. dieß haben Se. Koͤnigl. Maj. die Errich— 
tung einer Post in Schramberg zu genehmigen, und den Kronenwirth Johannes-Langen- 
bacher von Schramberg zum Posthalter daselbst zu ernennen, und 
unterm 25. d. M. dem Posthalter Leber in Holzleuthen die unterthaͤnigst nachge—- 
suchte Entlassung von seiner Stelle zu ertheilen, und dagegen den g 
gebes Kolb von Holzleuthen zum Posthalter daselbst zu ernennen allergnädigst 
geruht. « 
Vermoͤg allerhoͤchsten Deerets vom 24. Oet. haben Se. Koͤnigl. Majesst. aus Ver— 
anlassung der neuen Huthen-Eintheilung des Reichenberger Oberforsts, für die Murr— 
hardter Huth, den — zigen Förster Gauß zu Mundelsheim, und für die Kaiser- 
bacher Huth den vormaligen Klosters-Förster Fichtner daselbst zu reisigen Förstern gnd= 
digst ernannt. 
  
  
  
1755 
Stuttgart. Da nunmehr sämtliche Obligationen, für die vom October 1805. bis 
Georgit 1807. bei der vormals gemeinsamen Schuldenzahlungskasse angeliehene Capitalien, 
fertig sind; so werden die auswärtigen Besizer der Interimsscheine hiemit aufgerufen, solche, 
zu Bezwekung mehrerer Sicherheit und Abkürzung des Geschäfts, an die nächstgelegene 
Amtspflegen zu übergeben, welche alsdann die gesammelte Interims-Scheine zumal, mit 
einer Consignation an den Rechnungsrath Hoß, bei der Heuwag in Nro. 442. wohnhafe,
	        
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