55
1813. sub halta verliehen werden solle. Zu dieser Verhandlung ktt Mittwoch der 20 April d. J an-
beraumt worden. Welches hiermit öffentlich bekannt gemacht, und angefügt wird, daß diese Schaawei-
de 125 Stück Schaaswaare erträgt, wovon der Sommerpförch der Bärgerschaft, der Winterpförch aber
dem Schäfer zugehbrig ist. ODiejenige, welche zu diesem Bestand Lust bezeugen, mögen sich an besagtem
Tag Mirgens um 9 Uhr bei biesiger Beamtung einfinden, die gewöhnlichen Zeugnisse des Prädikats
und Vermögens auch Meister- Briefe vorweisen und der weitern Verhandlung anwohnen. Den 23.
Mirz 1807. Staabsamt allda.
Wiesenstaig. Vermög erhaltenen allergnädigsten Auftrags werden ven dem Vorrath auf denen
Heruschast Faitg. 7 zu Wiesenstaig und Deggingen einsweilen 500 Schfl. Dinkel, 18 Schfl. Gersten
und do0 Schfl. Haber im Weeg der böffentlichen Licitation verkauft Die Versteigerung geht Dienstag,
den 14. April Vormittags 10 Uhr in der biesigen Cameralamts-Canzlei vor sich, wornach die Liebha-
der sich richten können. Den 25. März 1807. Kön. Cameral-Verwalkung allda.
Bietigheim. Andreas Binder, lediger Landfuhrmann von Groh-Ingersheim, 25 Jahr all, im
Meß 6 Fuß a Zoll, welcher sich der vorgegangenen Recruten= Aushebung heimlich entzogen hat, wird
aufgefordert, unverzüglich nach Haus zurükzukehren, und sich vor Oberamt zu stellen, bei der bestimm-
ten Strafe eines ungehorlamen usreissers. Auch werden die Koͤn. Ober-und Staabs= Aemter bestens
ersucht, diesen Ungehorsamen, wo er sich antreffen lässet, arretiren und gegen Erstattung der Unkosten
zum Oberamt allhier einliefern zu lassen. Den 26. März 180. Oberamt allda.
Reuttlingen. Stokach. Pfullingen. Oberhausen. Genkingen. Unter Andre-
hung der Vermögens= Confiskation und des Verlustes des disseitigen Bürger= und Unterthanen-Rechts
auf den Fall des ungehorsamen Ausbleibens werden nach Maasgabe der Conseiiptlons- Ordnung folgen-
de der Militär= Conseription unterworfene Jünglinge aus disseitigem Amtsbezirk zur alsbaldigen Räk-
kehr in ihr Heimwesen, woselbst sie sich bei ihrem vorgesezten Oberamt zu melden haben, andurch na-
mentlich aufgesordert, als a) aus Reuttlingen: Philipp Eberhard Ellwert, Zeugmacher. Friedrich
Ludwig Hebsaker, Sekler, Sohn des Knopfmachers Johann Jakob Hebsaker. Andreas Schleicher, We-
ber, Sohn des Webers Andreas Schleicher. Philipp Franz Fischer, Tuchmacher, Sohn des verstorbenen
Tuchmachers Johann Jakob Fischer. Johannes Jäger, Weber, Sohn des Webers Sebastian Jäger.
b) aus Stokach: Johann Georg Wittel, Schuster, Sohn des Taglöhners Johann Georg Wittel.
ch aus Pfullingen: Joh. Georg’ Schwarz, Bek, Sohn des Weingärtners Joh. Michael Schwarz.
Joh. Ludwig Haid, Schreiner, Sohn des verstorbenen Bauren, Johannes Haid. il. Heinrich Kinke-
lten, Mezger, Sohn des Beken gleichen Namens. Georg Friedrich Nonnenmacher, Vapierer, Sohn des
Bauren Stephan Nonnenmacher. üAndreas Weiß, Bek, Sohn des Müllers Joh. Georg Weiß. d) aus
Oberhausen: Joh. Georg Reiff, Baurenknecht, Sohn des Bauren gleichen Namens. Johannes
Staiger, Schmid, Sohn des Schneiders Metthäus Staiger. e) aus Genkingen: Jakob Früh,
Bek, Sohn des verstorbenen Bauren, Matthäus Früh. Den 10. März 180).
« Koͤn. Wuͤrttemb. Oberamt.
Kirchheim am Nekar. Auf allerhöchsten Königlichen Besehl werden hiemit sämtliche qus dem
hiesigen Ort gebürtige Unterthanen, die sich in auswärtigen Kriegsdiensten befinden, noch einmal im
allgemeinen, nachstehende aber speciell vorgeladen, daß sie sich bei Verlust ihres gegenwärtigen und zu-
künftigen Vermögens, und ihres Bürger, und Unterthaneurcchts, innerhalb à Monaten zurükbegeben,
und bei disseitigem Stabsamt melden sollen; nemlich 1) Ludwig Conrad Wild, Mezger, 26 J. 2) Joh.
Jalob Bek, Kiefer, 20 J. 3) Jak. Iriedrich Häußler. Den 10. März 1800). Stabsamt allda.
Kirchheim am Nekar. Ohnerachtet der von unterzeichneter Stelle unterm ro. Sept. verflosse=
nen Jahrs. geschehenen namentlichen Aufforderung der abwesenden Militärpflichtigen Unterthanen-Sohne
von allhiesigem Ort sind doch biß dato die mehresten nicht erschienen. Man siehet sich dahero veranlaßt,
die bei Aufnahme dee Conscriptions-Lisie ungehorsam ausgebliebene edictaliter vorzuladen, urd sie in
Gemäsheit der Königlichen Milirär-Consceriptions-Ordnung, unter Androhung der wirklichen Vermögens-
Confiskation, und des Verlusts ihres Bürger= und Unterthanenrechts noch einmal namentlich aufzurufen,
a Dato innerhalb 4 Monaten, in ihr Heimwesen zurükzukehren, sich bei unterzeichneter Stelle zu mel-
den, und der weiteren Anweisung zu gewärtigen: und zwar 1) Christian Ferdin and Wild, Saifensieder,
27 J. 2) Joh. Heinrich Veyhl, Sattler, 27 J. 3) Joh. Christoph Breitenbach, Schmid, 22 J 4)