Rro. III. 1807.
Königlich= Württembergis ches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samstag, 12. Dec.
General-Rescript an sämtl. Königl. Beame und Fatholische Dekane und Dekanats Com-
missarien, die Elneuerung urd Ausdehnung des VPerbots der nächtlichen Gottesdienste
auf sämtl. kathol. Kuchen in dim Königreiche betr. d. d. 8. Dec 1867.
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. 2c. 2c.
Da Wir Uns bewogen sinden, das schon bestehende Verbot der Abhaltung nächtlicher
Gettesdienste zu erneuern, und dasselbe auf sämtliche katholische Kirchen in Unsern Königl.
Staaten ohne Umerschied auszudehnen; so verordnen Wir hiemit, daß die sogenannte Christ-
mette in der Christnacht, die nächtlichen Betstunden in der Charwoche bei dem Oelberge
und dem heiligen Grabe, die Auferstehungs-Ceremonie in der Osternacht, so wie jede andere
öffentliche Andachtsübung nach einmal eingetretener Dunkelheit gänzlich abgestellt werden
solle, wogegen dieselben auf die Frühstunden verlegt werden können.
Wir versehen Uns daher zu Unsern sämtl. Königl. Beamten und katholischen Deka-
nen und Dekanats-Commissarien, daß ste die genauesse Befolgung dieser Vererdnung sich
ernstlich angelegen seyn lassen, und jede Ueberschreirung derselben zur strengen Ahndung so-
gleich berichten werden. Daran r2c. im Königl. Kathol. Geistl. Rath, den 8. Dec. 1807.
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj.
—.
Se. Königl. Mas. haben bei der Königl. Artillerie nachfolgende Beförderungen
allergnädigst vorzunehmen geruht, als
den bisherigen Staabs-Hauptmann v. Brand zum Hauptmann bei der zur Mlaison
du Roi gehoͤrigen Batterie,
den bisherigen Major v. Kerner zum Obrist-Lieutenant und Chef der #ten rentenden
Batterie, und -
den bisherigen Lieutenant Bartruff zum Staabs Hauptmann bei derselben;
den Hauptmann v. Bausch zum Chef der ersten Fußgehenden Batterie,
den bisherigen Staabs-Hauptmann o. Brongniart zum Hauptmann und Chef der
2ten Fußgehenden Batterie allergnaͤdigst ernannt. Den 9. Dec. 1807.
Durch ein allerhoͤchstes Deeret Com v0. Dec, haben Se. Königl. Ma J. dem ressig-