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Aktshausen. Zu Folge Königl. Befehls d. d. 25. Nob. 1807. werden die in hiesiges Cameral=
amt gehbrige 2 Herrschaftl. Maierei- Höfe Arnetsreute und Thiergarten auf 9 oder I2 Jahre wieder in
Pacht gegeben werden. Ersterer besteht in einem Wohnhaus und Scheuer mit den nithigen dkonomischen
Einrichtungen und Zugehörden, 42 Fauch. Grasgarten, 12 Ichrt. zweimädigen und 202 Ichrt. einmadi-
gen Wiesen, 672 Ichrk. Aecker und ohngefähr 3. Ichrt. Waidgang; lezterer in der nemlichen Gebäude=
Einrichtung, 234 Ichrt. Grasgärten, 27 Ichrt. zweimädigen und 34. Ichrt. einmädigen Wiesen, 651
Ichrt. Aecker und ohngefähr r4 Ichrt. Waidgang; zu der Verpachtungs= Verhandlung ist Mittwoch der
13. Jan. I808. anberaumr, wobei sich die Liebhaber Vormittags 0 Uhr in der Kanzley im Schloß all-
hier einfinden, und vie nähern Bedingnisse vernehmen konnen; übrigens hat sich jeder Liebhaber mit einem
obrigkeitl. Zeugniß auszuweißen, daß er ein rechtschaffener Mann seye, die erforderliche landwirthschaft-
liche Kenutnisse besize, um ein solches Guth umtreiben zu können, und nicht nur eine Caution von
1200# fl. stellen können, sondern auch überdieß noch ein Vermögen von wenigstens 2000 fl. habe, um das.
ndihige Vieh, Schiff und Geschirr auf den Hof anzuschaffen. Den 13. Dec. 1807. Cameral, Amt.
Hochdorf bei Hochberg, Waiblinger Oberamts. Die unterm 20. Oct. auf 9 Jahr nemlich von
Lichtmeß 808. bis dahin 1817. vorgenommene Verpachtung einer grossen und 7 kleinen Königl. Maic=
reien zu Hochdorf, so wie auch der mit dem Stükweisen Verkauf der zu zwei kleinen Maiereien gehdri-
gen Güterstüke gemachte Versuch ist nicht rartficirt, sondern allerguädigsi befohlen worden, eine nochma-
lige Pacht= und Verkaufsverhandlung. vorzunehmen. Die große Maserei enthält außer einem geraumigen
Wohnhaus und allen erforderlichen Wirthschaftsgebäuden an Aeckern in allen 3 Zellgen ungefähr rosz Mrg.
an Wiesen, Gärten und Ländern 12 Mrg. 3. Brtl.; jede der kleinen Maiereien aber an Aeckern unges-
fähr Zox Mrg. und an Wiesen, Gärten und Ländern 33 Mrg.; und hat ein Beständer der leztern an
Gebäuden michts als einen Antheil Scheuern zu Aufbewahrung der Früchten zu genießen. Die Liebhaber
zu einem Pacht oder Kauf können die Gebäude und Güter täglich beaugenscheinigen, und sich dießfalls
bei dem Ortsschultheißen melden; zu der Verleihung selbst aber und dem Verkauf Momag den 28. dieß
Vormittags 0 Uhr sich in dem Amthause zu Hochberg mit obrigkeitl. Zeugnissen über ihr Prädikat und-
Vermögen einfinden, wobei noch Wmerkr wird, daß der Beständer der großen Maieref 1200 fl. und jeder
Beständer einer kleinen Maierei 300 fl. Caution zu stellen hat. Den r#z. Dec. 1807.. 1
Cameral-Verwaltung Waiblingen.
Wurzach. Nachdem die Herstellung eines Katus genuini bef dem Fürstenthum Waldburg. Wuxzach
erforderlich werden will, und noch unbekannte Gläubiger über die bereits schon gepflogene herrschaftliche
Schulden-Liquidation in der Zwischenzeit angewachsen und vothanden seyn dürften, so werden alle diejeni-
gen, welche eine rechtmäßige noch nicht liquldirte Sorderung zu machen haben, zur untersezten Stelle
vorgeladen, bel Strafe des Ausschlusses, später nicht mehr gehört zu werden, solche bis den 20 d. M.
als Prcjudicial Termin in der Fräh 8 Uhr entweder in Person oder durch hinlänglich Beroümächeigte
einzugeben und zu berichtigen. Den 1. Dee. 1807. Ven Kdnigl. Württ. Commissiors wegen:
Grafenberrg. Das hiesige Unterpfandsbuch muß erneuert werden, daher alle diejenige welche-
Obligationen und Schuld-Verschreibungen von Grafenberg in Handen haben, hiemit aufgefordert werden,
solche a dato binnen zwei Monaten an die Stadtschreiberei Neuffen zum ubthigen. Gebrauch zuverlässig
einzusenden. Den ar. Dec. 1807. 1 Oberamt Nürtingen.
Heutingsheim. Jung Chrlstian Monz, gewesener Weinschenk allhier und dessen Ehrfrau Karo-
line, geb. Gauderin von Stuttgarr haben sich durch schutdhafren Vermögens,Jerfall illegale Entfernung=
vor dem Liquidations, Geschäft, Entfremdung verschiedener zur Gant, Masse gehdriger Gegenstände und
ungehorsamliches Ausbleiben auf die erlassene Edsctal Ciration vergangen. Sollte deren Aufenthalt irgend-
wo zu obrigkeitlicher Kenntniß kommen: se wird um Nachricht geziemend gebeten, damit sie nach den.
Gesezen zur Verantwertung gezezen werden können. Den 9. Dec. 13o7. Patrimonialamr.
Neuffen. Al# Michel Steck, Weingärtner, und Alt Marr Hoß, Kiefer, beide Bürger von hier,
werden um ihres liederlichen und assotischen Lebenswandels willen hieemit öffentlich für mundtodt erklärt,
und Jedermann verwarnt, sich mit denselben in keinen Handel oder Vorg einzulassen, indem von jezt.
Niemand eine Satisfaction mehr gegeben werden kann und wird. Den 21. Dec. 1807.
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